Meldungsdatum: 12.02.2025
Das vierte Amtsblatt der Stadt Vreden beinhaltet den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 121 „Sondergebiet Lkw-Auflieger-Produktion Großemast“ und die Wahlbekanntmachung.
Der Bebauungsplan nebst Begründung und Anlagen sowie zusammenfassender Erklärung liegt ab sofort zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Butenwall 79, bereit. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Vreden unter der Adresse https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/rechtskraeftige-bauleitplanung sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de einsehbar.
Mit der Wahlbekanntmachung werden verschiedene Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar veröffentlicht. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Ein Blick auf die Wahlbenachrichtigung ist daher anzuraten. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertretenden anstelle des Wahlberechtigten unzulässig ist. Wahlberechtigte, die wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert sind oder des Lesens unkundig sind, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Briefwählerinnen und Briefwähler sollen darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingeht.
In unregelmäßigen Abständen werden die Amtsblätter der Stadt Vreden veröffentlicht. Sie sind beim Bürgerbüro im Rathaus erhältlich und auch auf der städtischen Internetseite www.vreden.de abrufbar.
Stadt Vreden
Fachbereich Verwaltungsorganisation
Frau Martina Wensing
Burgstraße 14 - 48691 Vreden
Telefon: 02564 303-223
Email: martina.wensing@vreden.de
Internet: www.vreden.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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