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Meldungsdatum: 24.02.2025

Hunde in der Brutzeit anleinen

Untere Naturschutzbehörde erinnert an gesetzliche Reglung für Vogelschutzgebiete

Um brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde in Vogelschutzgebieten vom 1. März bis zum 31. Juli angeleint werden. In Naturschutzgebieten gilt ganzjährig ein Anleingebot. Diese Bestimmung wirkt sich für Hundehalterinnen und -halter im Kreis Soest besonders aus, da viele von ihnen schon in ihrer Nachbarschaft auf das großräumige Vogelschutzgebiet Hellwegbörde treffen. Weitere Vogelschutzgebiete im Kreis sind Möhnesee und Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen.

Das größte Vogelschutzgebiet ist allerdings die Hellwegbörde mit einer Fläche von rund 50.000 Hektar. Es zieht sich von Unna bis nach Paderborn quer durch den Kreis Soest und ist damit zugleich eines der größten in Nordrhein-Westfalen. „Beim Gassigehen kann somit schnell das Vogelschutzgebiet betreten werden, auch wenn dies nicht immer sofort ersichtlich ist“, betont Konstanze Münstermann, in der Unteren Naturschutzbehörde für die Umsetzung des Vogelschutzmaßnahmenplans Hellwegbörde im Kreis Soest zuständig. „Dennoch ist es wichtig, die Leinenpflicht einzuhalten, um die heimische Tierwelt zu schützen.“

Die Hellwegbörde ist für viele bedrohte und seltene Arten ein landesweit bedeutsames Brut- und Rastgebiet. Hierzu gehören Wachtelkönig, Rohr- und Wiesenweihe sowie Kiebitz. Der Kreis Soest steht deswegen in besonderer Verantwortung, diese Vögel zu schützen. Die ersten Kiebitze sind bereits im Kreisgebiet angekommen. Neben anderen Vogelarten wie Weihe oder Rebhuhn brüten auch sie versteckt auf den Äckern und Wiesen.

Hunde, die auf den Feldern und Wiesen toben, laufen und stöbern, stellen eine Gefahr für Weihe, Hase, Reh und Co. dar. Aufgescheuchte Tiere verlieren Energie und müssen dadurch mehr Zeit für die Futtersuche aufwenden. Zudem können Nester von den Alttieren verlassen werden, wodurch Eier und Küken auskühlen, was tödlich enden kann. Bei häufigen Störungen können die Nester sogar aufgegeben werden. So können Hunde neben der Prädation durch Fuchs und Habicht sowie Nahrungsmangel und ungünstigen Witterungen zu einer zusätzlichen Belastung der Tiere werden. Auch Hauskatzen sollten in dieser Zeit soweit wie möglich nicht unbeaufsichtigt frei laufengelassen werden.

Die Hinterlassenschaften der Hunde sind auf den Feldern zudem ein Ärgernis für die Landwirte. Durch Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen können Verunreinigungen bei der Futter- und Lebensmittelherstellung entstehen.

Ein naturverträgliches Austoben der Hunde ist zum Beispiel auf Hundewiesen möglich. „Bei einem umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang kann auch weiterhin der Feldweg zum Spazieren genutzt werden. Mit der Leine steht dem Naturerlebnis nichts entgegen“, appelliert Konstanze Münstermann.

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Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546


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Vorbildlich

©Thomas Weinstock/ Kreis Soest
Vorbildlich

Diese Hundebesitzerin verhält sich vorbildlich. Sie geht mit ihrem Border Collie im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, hier am Vogelberg in Warstein-Belecke, angeleint spazieren. Archivfoto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest


 

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