Meldungsdatum: 19.02.2025
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag plötzlich erkranken und das Wahllokal deshalb nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit, noch bis Sonntag, 23. Februar, um 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Wahlamt zu beantragen. Hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.
Am Wahlsonntag, 23. Februar, sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe im Wahllokal sind der Personalausweis sowie – falls vorhanden – die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Die Auszählung der Stimmen findet im Anschluss an die Wahl sowohl in den Wahllokalen als auch bei den Briefwahlvorständen im Mariengymnasium öffentlich statt.
Aufgrund der Neueinteilung der Wahlbezirke in Bocholt wurden einigen Wahlberechtigten andere Wahllokale zugeordnet. Das jeweils zugewiesene Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung. Bei Rückfragen ist das Wahlamt im Mariengymnasium unter Tel. 02871 953-2111 erreichbar.
Die beiden Wahlräume an der Ludgerusschule, Kurfürstenstraße. 90, sind per Zufahrt über die Jerichostraße zu erreichen. Die Zuwegung rund um die Baustelle an der Kurfürstenstraße vor der Ludgerusschule ist frei.
Für das Wahllokal am Euregio-Gymnasium (Container) sind Kurzzeit-Parkplätze am Parkplatz „Unter den Eichen“ reserviert, da in der Euregio-Sporthalle zeitgleich ein Fußballturnier stattfindet.
Bislang haben in Bocholt 15.047 Bürgerinnen und Bürger per Briefwahl abgestimmt. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2021 gaben am Wahlsonntag ca. 18.000 Personen ihre Stimme per Briefwahl ab.
Alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl in Bocholt unter www.bocholt.de/bundestagswahl .
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 953-1289, E-Mail: karsten.tersteegen@bocholt.de
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