Meldungsdatum: 21.02.2025
Kleine Projekte mit großer Wirkung und geringer Bürokratie
Ob die Ausstattung eines Mehrgenerationenplatzes, neue Hinweistafeln oder kreative Workshops – das Förderprogramm „Kleinprojekte“ zielt darauf ab, kleinere Vorhaben mit öffentlichem Mehrwert zu realisieren. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein und dazu beitragen, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu stärken. Gefördert werden beispielsweise investive Maßnahmen, wie die Anschaffung von Bänken, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatzausstattungen sowie nicht-investive Maßnahmen wie Workshops oder Printmedien.
Mit einer Förderquote von max. 80 % der förderfähigen Kosten und einer Obergrenze von 20.000 Euro förderfähiger Gesamtkosten pro Projekt bietet das Kleinprojekte-Programm eine attraktive finanzielle Unterstützung für Projekte mit überschaubarem Budget. Für die Antragstellung reicht der Projektträger ein einseitiges Projektkonzept mit den wichtigsten Informationen sowie einer Kostenkalkulation. Projektträger können natürliche Personen und Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, wie Vereine oder Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Kommunen oder Kirchen, sein.
Zuletzt profitierte in Haltern am See die Stadtbücherei
Im letzten Jahr konnte sich vor Ort die Stadtbücherei die Förderung sichern, um die historische Druckwerkstatt zum modernen "P³ Makerroom" umzufunktionieren. Dafür gab es eine Fördersumme in Höhe von 11.996 Euro. 2023 erhielt die Initiative "Haltern am See. Tut gut" Fördergelder. Sie konnte damit ingesamt zehn Aussichtsliegen anschaffen, die inzwischen unter anderem rund um den Stausee zum Sonnenbaden einladen.
Digitaler Info-Abend zum Förderprogramm
Regionalmanagerin Andrea Große-Heidermann informiert vorab der Bewerbungsphase bei einem digitalen Info-Abend zum Förderprogramm: „Mit dem digitalen Info-Abend am 25. Februar 2025 um 18 Uhr möchten wir ermöglichen, dass sich möglichst viele Interessierte über die Besonderheiten des Kleinprojekte-Förderprogramms 2025 informieren können – und das unabhängig von ihrem Standort."
Die Anmeldung ist auf der Regionswebseite unter https://leader-hohe-mark.de/kleinprojekte-2025 möglich.
Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger der Region „Hohen Mark“
„Unser Ziel ist es, den ländlichen Raum zu sichern und weiterzuentwickeln. Das GAK-Förderprogramm bietet die Möglichkeit, kleinere Projekte mit einem kurzen Umsetzungszeitraum zu realisieren. Wir freuen uns auf die kreativen Ideen und den gemeinsamen Austausch mit regionalen Akteuren“, so Andrea Große-Heidermann.
Projektanträge können in dem Zeitraum vom 03. März 2025 bis spätestens 11. April 2025 per E-Mail an regionalmanagement@leader-hohe-mark.de gesendet werden. Die erforderlichen Formulare stehen im Downloadbereich auf der Website www.leader-hohe-mark.de bereit.
Interessierte werden gebeten, sich vor der Einreichung ihrer Unterlagen vom Regionalmanagement beraten zu lassen. Die Regionalmanagerin Andrea Große-Heidermann steht unter 02561 917169 11 für Fragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung.Die Auswahl der Projekte erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2025 durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG), das Entscheidungsgremium der LEADER-Region Hohe Mark. Alle Projekte werden zuvor anhand eines Punktebewertungsverfahrens bewertet.
Der Bewertungsbogen dazu wird nach der LAG-Sitzung am 05.03.2025 auch im Download-Bereich verfügbar sein. Die Projekte mit der höchsten Punktzahl erhalten den Zuschlag.
Hinweis:
Dieser Förderaufruf erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch die
zuständigen Bundes- und Landesstellen. Dieser Prozess kann durch die anstehenden Neuwahlen beeinflusst werden. Verzögerungen bei der Mittelbereitstellung könnten zu einem verkürzten Durchführungszeitraum für das Kleinprojekt führen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Quelle der Pressemitteilung: Geschäftsstelle der LEADER-Region Hohe Mark e.V.
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