Meldungsdatum: 20.02.2025
Die Umsetzung der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen bundesweiten Reform der Grundsteuer wirft bei Eigentümer*innen weiterhin viele Fragen auf. Die Reform war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bestehende System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Finanzämter setzten in der Folge neue Grundsteuermessbeträge fest, die zusammen mit dem Hebesatz darüber entscheiden, wie viel Grundsteuer die Eigentümer*innen zahlen müssen.
Weder auf die Reform noch auf die Steuermessbeträge hatte die Kreisstadt Unna Einfluss. Um die Wohnnebenkosten für ihre Bürger*innen stabil zu halten und Belastungssprünge, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben, zu verhindern, beschloss der Stadtrat die aus Sicht von Bürgermeister Dirk Wigant und der Stadtverwaltung fairste Lösung: eine Festsetzung von differenzierenden Hebesätzen bei der Grundsteuer. Für das Wohnen (87,3 Prozent aller Grundstücke in Unna) bleibt es beim Hebesatz von 843 v.H., während für Nichtwohnen (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum sowie sonstige bebaute Grundstücke) seit Januar ein Hebesatz von 1.679 v.H. gilt. Stärkere Steueranhebungen müssen daher auf die Grundsteuermessbetragsänderungen durch das Finanzamt zurückgeführt werden.
Um die komplexe Reform und ihre Auswirkungen in Unna möglichst einfach zu erklären, hat die Kreisstadt Unna auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes ein Video erstellen lassen, das ab sofort auf unna.de sowie den Social-Media-Kanälen der Kreisstadt Unna (YouTube, Instagram und Facebook) zu sehen ist:
https://www.unna.de/news/video-erklaert-auswirkungen-der-grundsteuer-reform-unna
https://www.youtube.com/watch?v=DG9j_ZY2G84
https://www.instagram.com/reel/DGTNKTWMvYG/?hl=de
Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
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