Meldungsdatum: 25.02.2025
Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche und zeigt eindeutige Grenzen auf: Der Konsum von Alkohol ist erst ab 16 Jahren (Bier, Wein) bzw. 18 Jahren (z.B. Spirituosen) erlaubt. Gleiches gilt für Tabakwaren und Cannabis.
Alkohol ist ein Nerven- und Zellgift, das besonders für den sich entwickelnden Organismus von Kindern und Jugendlichen schädlich ist. Schon geringe Mengen können zu gesundheitlichen Schäden führen. Insbesondere Eltern tragen Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen von Alkoholkonsum zu schützen und ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
Die Stadtverwaltung appelliert zudem an alle Karnevalistinnen und Karnevalisten, auf Glasbehältnisse beim Rosenmontagszug zu verzichten. Glasbruch stellt ein Risiko für alle dar, insbesondere für Kinder, und erschwert die Reinigungsarbeiten.
Im Notfall steht das Malteser-Zelt auf dem Gasthausplatz als Anlaufstelle für hilfsbedürftige Personen und vermisste Kinder zur Verfügung.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 953-1289, E-Mail: karsten.tersteegen@bocholt.de
Alkohol ist für Minderjährige tabu. Eltern sollten das offen mit ihren Kindern besprechen.
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