Meldungsdatum: 28.02.2025
Vor allem eine Zahl des Bundeskriminalamtes (BK) lässt aufhorchen. 2023 sind elf Todesfälle im Zusammenhang mit Lachgas polizeilich erfasst: „Tendenz steigend“. Aufgrund fehlender gesetzlicher Beschränkungen ist das Lachgas frei verkäuflich. In Dortmund ist der Verkauf an Minderjährige jetzt mittels Ordnungsbehördlicher Verordnung verboten worden.
Landrat Mario Löhr setzt gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf einheitliche Regelungen. Darauf haben sie sich bei der Bürgermeisterkonferenz am 26. Februar verständigt. Sie sehen den Bund in der Pflicht: „Ein Flickenteppich an einzelnen Regelungen ist nicht sinnvoll, zumal die Kommunen auch nur die Abgabe über Automaten und Kioske regulieren können – der Verkauf im Internet geht aber weiter. Deshalb ist der Bund in der Pflicht.“
Gesundheitsamt warnt
Das Lachgas wird inhaliert. Und das ist schon die erste Gefahrenquelle: Wenn das komprimierte Gas direkt aus der Kartusche kommt und sich ausdehnt, sinkt seine Temperatur auf bis zu -55 Grad Celsius. Wird es direkt eingeatmet, kann es zu schweren Erfrierungen und Lungenschäden führen. Üblicherweise wird das Gas daher zunächst in einen Luftballon umgefüllt und dann inhaliert.
„Nach der Inhalation gelangt das Gas über die Lunge durch den Blutkreislauf zum Gehirn“, so Carina Ewens, Leiterin des Gesundheitsamtes. „Schmerzempfinden wird reduziert und Endorphine freigesetzt. Das hat eine Sedierung und kurzfristige Euphorie zur Folge – eine Art Rauschzustand setzt ein.“ Nebenwirkungen sind: Schwindel, Übelkeit bis hin zum Erbrechen und Bewusstlosigkeit, denn bei der Inhalation verdrängt das Gas den Sauerstoff aus der Lunge.
Langfristige Folgen bestätigt
Eine französische Studie aus dem Jahr 2024 beschäftigte sich mit langfristigen Folgen von regelmäßigem Lachgas-Konsum: Schwerwiegende gesundheitliche Schäden wie Lähmungen, Inkontinenz, Sensibilitätsstörungen, Rückenmarksschädigungen sowie Anämien und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind möglich.
Die Empfehlung des Gesundheitsamtes daher: Eltern sollten ihre Kinder zu dem Thema und gerade zu den Langzeitschädigungen informieren und sich ggf. Rat und Hilfe bei entsprechenden Stellen einholen.
Ansprechpartner sind der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi), zu dem auch der Jugendpsychiatrische Dienst (JpDi) gehört. Informationen und Kontakt unter www.kreis-unna.de (Suchwort JpDi oder Jugendpsychiatrischer Dienst). PK | PKU
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