Meldungsdatum: 11.03.2025

Gemeinde Südlohn sucht Schiedspersonen für die Ortsteile Südlohn und Oeding!

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 26.03.2025 um die Übernahme des Amtes bewerben.

Das Amt der Schiedspersonen für die Ortsteile Südlohn und Oeding ist ab dem 01.06.2025 neu zu besetzen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich um die Übernahme des Amtes bewerben. Je Ortsteil ist eine Schiedsperson zu benennen. Es erfolgt eine gegenseitige Vertretung.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird gewährt.

Hinsichtlich der Eignung für das Schiedsamt enthält § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW folgende Bestimmungen:

Schiedsperson soll nicht sein, wer

Bewerbungen werden bis zum 26.03.2025 an die Gemeinde Südlohn, Fachbereich Ordnung & Soziales, Winterswyker Straße 1, 46354 Südlohn erbeten.

Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname, Geburtsname (soweit abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf.

Ansprechpartner: Matthias Lüke, matthias.lueke@suedlohn.de, Tel.: 02862/582-30

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