Meldungsdatum: 11.03.2025
Das Amt der Schiedspersonen für die Ortsteile Südlohn und Oeding ist ab dem 01.06.2025 neu zu besetzen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich um die Übernahme des Amtes bewerben. Je Ortsteil ist eine Schiedsperson zu benennen. Es erfolgt eine gegenseitige Vertretung.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird gewährt.
Hinsichtlich der Eignung für das Schiedsamt enthält § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW folgende Bestimmungen:
Schiedsperson soll nicht sein, wer
Bewerbungen werden bis zum 26.03.2025 an die Gemeinde Südlohn, Fachbereich Ordnung & Soziales, Winterswyker Straße 1, 46354 Südlohn erbeten.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname, Geburtsname (soweit abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf.
Ansprechpartner: Matthias Lüke, matthias.lueke@suedlohn.de, Tel.: 02862/582-30
Weitere Informationen erhalten Sie auch über folgende Links:
Gemeinde Südlohn
Pressestelle der Gemeinde
Winterswyker Str. 1 - 46354 Südlohn
Telefon: 02862 58211
Email: presse@suedlohn.de
Web: https://suedlohn.de
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