Meldungsdatum: 18.03.2025

Gemeinde versendet ca. 4.500 Abgabenbescheide an Bürgerinnen und Bürger

Aufgrund der Grundsteuerreform wird es zu Änderungen bei den Steuerbeträgen kommen. Infoseite zur Grundsteuer online!

In den kommenden Tagen werden von der Gemeindeverwaltung ca. 4.500 Abgabenbescheide für das Jahr 2025 an alle Grundstückseigentümer/innen per Post versendet. Aufgrund der Grundsteuerreform wird es dabei zu Änderungen bei den Steuerbeträgen kommen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Grund dafür waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen, die sich aus den über Jahrzehnte nicht aktualisierten Besteuerungsgrundlagen der Länder ergaben. Daher war der Bundesgesetzgeber gezwungen, die Grundsteuer zu reformieren, um das Steueraufkommen dieser wichtigen Einnahmequelle für die Gemeinden weiterhin zu sichern. Als Reaktion darauf verabschiedete der Bund ein neues Grundsteuergesetz, das Öffnungsklauseln für abweichende Regelungen der Bundesländer enthält. Das Land NRW hat sich – wie zehn andere Bundesländer auch – entschieden, die Grundsteuerreform auf Grundlage des Bundesmodells umzusetzen. Daher werden ab 2025 in der Gemeinde Südlohn die Grundsteuerfestsetzungen nach geänderter Rechtslage und aufgrund vom Gemeinderat beschlossener differenzierter Hebesätze erfolgen.

Die Gemeinde Südlohn möchte den Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich zur Seite stehen. Um hier umfassende Informationen zu den Neuerungen und zur Berechnung der Grundsteuer zu bieten, hat die Gemeinde eine spezielle Informationsseite auf ihrer Internetseite eingerichtet. Hier finden Bürgerinnen und Bürger Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weiterführende Hinweise zur Grundsteuerreform. Hier der direkte Link: 

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