Meldungsdatum: 17.03.2025
„Wir freuen uns sehr, diese neue Möglichkeit bieten zu können. Es ist uns wichtig, dass jeder in unserer Stadt – unabhängig von seiner Mobilität – die Chance hat, am Alltag und am sozialen Leben teilzuhaben“, betone Bürgermeister Andreas Stegemann, der bemüht war, eine schnelle und möglichst einfache Lösung zu finden, nachdem der Seniorenbeirat mit der Thematik an die Verwaltung herangetreten war.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass eine dauerhaft eingeschränkte Gehfähigkeit besteht, durch die eine Gehstrecke von höchstens 100 Metern nicht allein bewerkstelligt werden kann. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn darüber eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird und der Haupt- oder Nebenwohnsitz in Haltern am See liegt. Sie gilt für die Befahrung der Fußgängerzone mit z.B. dreirädrigen Fahrrädern, Theraphierädern, E-Scootern oder Krankenfahrstühlen (die nicht von § 24 Abs. 2 StVO erfasst sind). Sollte eine andere Art der Fortbewegung notwendig sein, kann die etwaige Zulässigkeit im Einzelfall mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden. Alle Fahrzeuge dürfen die Fußgängerzone nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren, um die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten.
Die Beantragung erfolgt beim Ordnungsamt unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Mobilitätseinschränkung. Interessierte können sich direkt an Marion Sado im Zimmer E.06 wenden. Sie ist telefonisch unter der Nummer 933 172 sowie per E-Mail unter marion.sado@haltern.de erreichbar.
„Wir hoffen, dass diese Neuerung den Alltag für viele Menschen in Haltern am See deutlich erleichtert und sie wieder mehr Unabhängigkeit gewinnen“, sagt Bürgermeister Andreas Stegemann.
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