Meldungsdatum: 19.03.2025

Bienenkrankheit: Sperrbezirk festgelegt

Amerikanische Faulbrut festgestellt

In einem Bienenstand im nordwestlichen Stadtgebiet ist der Erreger der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen worden. Die Amerikanische Faulbrut ist eine für den Menschen völlig ungefährliche, anzeigepflichtige bakterielle Krankheit der Bienen, die sich schnell von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreiten kann und sowohl zu einem hohen wirtschaftlichen als auch ökologischen Schaden führen kann.

 

Um eine Weiterverschleppung zu verhindern, hat die Stadt Braunschweig per Allgemeinverfügung um den betroffenen Bienenstand einen Sperrbezirk festgelegt (siehe Beschreibung und Karte der anhängenden Allgemeinverfügung).

 

Alle Bienenhalter in diesem Bezirk haben umgehend, sofern noch nicht erfolgt, die Haltung ihrer Bienen unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker, sowie aller Standorte der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Braunschweig, Richard-Wagner-Str. 1, 38106 Braunschweig, Telefon: 0531/470 5903, E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de anzuzeigen.

 

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikani­sche Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Die Untersuchung ist kostenfrei. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Weitere Einzelheiten sind in der anhängenden Allgemeinverfügung erläutert. Fragen von Imkern und anderen Bürgerinnen und Bürgern beantwortet die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucher­schutz unter den angegebenen Kontaktdaten.

 

 

 

 


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