Meldungsdatum: 24.03.2025

Geschäftsführung des Städtischen Klinikums soll verstärkt werden

Wirtschaftliche Entwicklung und Transformationsprozess im Unternehmen erfordern zusätzliche betriebswirtschaftlich-kaufmännische Expertise

Der Aufsichtsrat des Städtischen Klinikums hat der Gesellschafterversammlung in Abstimmung mit der Geschäftsführung empfohlen, die Geschäftsführung des Hauses personell mit zusätzlicher Expertise im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich zu verstärken. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hat die Stadtverwaltung jetzt den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt.

 

„Die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser wird immer prekärer“, sagt Christian Geiger, Stadtkämmerer und Aufsichtsratsvorsitzender. „Das gilt auch für unser Städtisches Klinikum, den Maximalversorger für unsere Region. Dessen Defizit, das vom ohnehin stark belasteten städtischen Haushalt ausgeglichen werden muss, hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert und muss auf das unvermeidliche Maß begrenzt werden. Zugleich bestehen erhebliche Anforderungen an Steuerung von Neubau und Instandhaltung, Medizinstrategie, Krankenhausreform, Digitalisierung und Personalentwicklung. Mit der Verstärkung der Geschäftsführung wird es möglich, künftig mit erhöhten Kapazitäten innerhalb der Geschäftsführung diese und weitere Themen zu bearbeiten Die Erweiterung der Geschäftsführung ist ein klares Bekenntnis zur Zukunftsfähigkeit unseres Klinikums.“

 

Stimmt der Verwaltungsausschuss zu, wird eine Personalberatung beauftragt, in enger Abstimmung zwischen der Stadt Braunschweig als Gesellschafterin des Klinikums und Aufsichtsrat Ausschreibung und Besetzung der neuen Position vorzubereiten. Ziel ist der Dienstantritt der neuen Besetzung zum Jahresbeginn 2026.

 

Der Vorschlag wird am morgigen Dienstag, 25. März, in einer Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung behandelt. Die Entscheidung trifft am selben Tag der Verwaltungsausschuss.

 

Weitere Details in der anhängenden Beschlussvorlage 25-25473.

 

 

 


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