Meldungsdatum: 31.03.2025

Ostern 2025: Osterfeuer müssen angemeldet werden

Stadtlohner Ordnungsamt gibt Hinweise

Rund um die Osterfeiertage werden in Stadtlohn wieder Osterfeuer entzündet. Zu diesem Brauchtum gibt die Stadtverwaltung der Stadt Stadtlohn Hinweise, die zu beachten sind.

Im Allgemeinen ist es verboten, Dinge im Freien zu verbrennen oder anzuzünden, einschließlich unbehandeltem Holz, Baum- und Strauchschnitt. Die Kommunen haben jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem generellen Verbot nach Landesrecht zu genehmigen. Um eine Ausnahme zu erhalten, muss es einen sachlichen Grund geben. Ein solcher Grund ist zum Beispiel die Tradition des Osterfeuers.

Das ist bei der Anmeldung eines Osterfeuers zu beachten: Grundsätzlich können Feuer, so auch die Osterfeuer in Stadtlohn, nur als Brauchtum betrachtet werden, wenn sie von fest in der Gemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften oder Organisationen wie Nachbarschaftsgruppen und Vereinen organisiert werden und als öffentliche Veranstaltung für jeden zugänglich sind.

Osterfeuer sind nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, denn die Allgemeinheit, insbesondere die anliegende Nachbarschaft, darf nicht übermäßig durch auftretenden Rauch und Ascheflug belästigt werden. Die genauen Abstandsregeln können im Serviceportal auf www.stadtlohn.de nachgelesen werden.

Beim Osterfeuer steht das Brauchtum im Vordergrund. Es darf demnach nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

Die Feuer dürfen ausschließlich am Ostersonntag zwischen 17 und 24 Uhr brennen. Sollte das Brennmaterial nicht vollständig abgebrannt sein, muss das Feuer gelöscht werden.

Aus Naturschutzgründen dürfen nur natürliche Gehölzreste wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum oder unbehandeltes Holz verwendet werden. Brandbeschleuniger dürfen in keinem Fall eingesetzt werden. Das Brennmaterial sollte zudem frühestens 14 Tage vor Ostersonntag zusammengetragen und am Tag vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden, damit Vögel und Kleintiere, die im Schlagabraum Unterschlupf gefunden haben, nicht gefährdet werden.

Anmeldung ist online möglich

Die Anmeldung eines Osterfeuers ist über das online unter www.stadtlohn.de/osterfeuer möglich. Anmeldungen können bis zum 16. April 2025, 12 Uhr, angenommen werden. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Stadt Stadtlohn wird die angezeigten Osterfeuer auf der Website, in den sozialen Medien sowie in der Presse veröffentlichen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Osterfeuer zu besuchen.

 

 

 

 


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