Meldungsdatum: 01.04.2025
Im vergangenen Jahr wurde das erste Jugendparlament Braunschweigs gemäß Ratsbeschluss gegründet und damit beauftragt, sich Satzung und Geschäftsordnung zu geben. Diese liegen jetzt vor. Der Rat hat den Entwürfen am Dienstag, 1. April zugestimmt.
In enger Kooperation mit Fachleuten aus der Verwaltung und im Austausch mit bestehenden Jugendbeteiligungsgremien haben die Mitglieder des Jugendparlaments die Dokumente ausgearbeitet. Die Satzung formuliert neben grundsätzlichen Werten des Jugendparlaments vor allem die Regeln der Zusammenarbeit mit den politischen Gremien der Stadt. Die Geschäftsordnung regelt interne Abläufe. Das Rechtsreferat hat beide Entwürfe geprüft, alle erforderlichen Anpassungen wurden in Absprache mit den Mitgliedern des Jugendparlaments vorgenommen. Grundlage bildete vor allem das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.
„Die kontinuierliche Arbeit der Jugendparlamentarier und ihre Bereitschaft, sich auch in schwierige rechtliche Themen einzuarbeiten, zeigen ihre hohe Motivation“, hebt Jugend- und Sozialdezernentin Dr. Christina Rentzsch hervor. „Nach dem Abschluss der Gründungsformalitäten kann das Jugendparlament nun mit seiner inhaltlichen Arbeit beginnen, auch in Kooperation mit dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat.“ Parallel wurde die Satzung des Jugendamtes so angepasst, dass künftig eine Vertreterin oder ein Vertreter des Jugendparlaments Mitglied mit beratender Stimme im Jugendhilfeausschuss werden kann.
Weitere Einzelheiten und der Wortlaut von Satzung und Geschäftsordnung in der Vorlage 25-25274 unter www.braunschweig.de/ratsinfo
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