Meldungsdatum: 11.04.2025
Über die Hälfte der neu Eingebürgerten – genau 48 Personen – sind jünger als 40 Jahre. Die Altersspanne reichte dabei vom jüngsten neuen Staatsbürger, einem zweijährigen Kind, bis hin zu einem 77-jährigen Mann aus Nordmazedonien, der sich bewusst für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden hat.
Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper würdigte in ihrer Ansprache die Bedeutung der Einbürgerung: „Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Sie viele Rechte – gleichzeitig übernehmen Sie Verantwortung. Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen: Bringen Sie sich ein, engagieren Sie sich im Ehrenamt, beteiligen Sie sich politisch und gestalten Sie unsere Gesellschaft aktiv mit. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und stehen Sie für Werte ein, die unser Zusammenleben ausmachen.“
Alle Eingebürgerten ab 16 Jahren legten ein feierliches Bekenntnis ab, in dem sie sich verpflichteten, die Gesetze und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper überreichte den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ihre Einbürgerungsurkunden sowie ein Exemplar des Grundgesetzes. Mit diesen Unterlagen können nun Personalausweise und Reisepässe in den zuständigen Rathäusern beantragt werden. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde gemeinsam die deutsche Nationalhymne gesungen.
Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört ein mindestens fünfjähriger legaler Aufenthalt in Deutschland, der Nachweis von Sprachkenntnissen und kulturellem Wissen sowie die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe zu sichern. Die Einbürgerung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Integration und gesellschaftliche Teilhabe.
Die neu eingebürgerten Personen stammen aus nachfolgenden Staaten:
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