Meldungsdatum: 10.04.2025

Engagierte Persönlichkeit für Ehrenamt gesucht

Stadt Hanau sucht Ortsgerichtsvorsteherin oder Ortsgerichtsvorsteher für Wolfgang

Die Stadt Hanau sucht eine engagierte, verantwortungsbewusste Persönlichkeit zur Übernahme des Ehrenamts der Ortsgerichtsvorsteherin bzw. des Ortsgerichtsvorstehers im Stadtteil Wolfgang. Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung, die Ernennung anschließend durch die Leitung des Amtsgerichts Hanau. Die Amtszeit beträgt in der Regel fünf Jahre.

„Ortsgerichte sind verlässliche Ansprechpartner in vielen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten des Alltags“, betont Oberbürgermeister Claus Kaminsky. „Sie stärken das Vertrauen in die Institutionen, schaffen Nähe zur Justiz und entlasten zugleich andere Stellen. Wer sich einbringen möchte, findet hier eine sinnstiftende Aufgabe mit unmittelbarem Nutzen für die Mitmenschen.“

In Hessen übernehmen die Ortsgerichte eine ganze Bandbreite an hoheitlichen Aufgaben. Sie beglaubigen Unterschriften und Abschriften, sichern Nachlässe, schätzen Immobilienwerte und unterstützen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Gerichte bei wichtigen Fragestellungen. Die Beglaubigung von Unterschriften – etwa bei Eintragungen ins Grundbuch oder bei Vorsorgevollmachten – erfolgt direkt durch die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher. Anders als in vielen anderen Bundesländern ist hierfür nicht zwingend ein Gang zum Notariat notwendig. Das spart Zeit und Kosten.

Ein weiteres zentrales Aufgabenfeld ist die Wertermittlung von bebauten oder unbebauten Grundstücken, beweglichen Gegenständen oder Rechten an Grundstücken – etwa dann, wenn sich Erbengemeinschaften nicht über den Verkehrswert einer Immobilie einigen können. Die Bewertung erfolgt auf Antrag und mündet in einer förmlichen Schätzungsurkunde, in der Faktoren wie Grundstücksgröße, Bodenwert und Bauzustand detailliert aufgeführt sind. Auch bei der Feststellung oder Wiederherstellung von Grundstücksgrenzen wirken Ortsgerichte auf Antrag mit. Die Arbeit erfolgt gewissenhaft und unparteiisch – und trägt oft zur Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen bei.

Darüber hinaus leisten Ortsgerichte wertvolle Dienste im Zusammenhang mit Sterbefällen. Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher ist verpflichtet, dem Nachlassgericht eine detaillierte Sterbefallanzeige zu übermitteln, die unter anderem Angaben zu den Erbinnen und Erben, zum Nachlasswert sowie zu eventuellen Testamenten enthält. In Fällen, in denen kein naher Angehöriger erreichbar ist oder eine unerlaubte Aneignung des Erbes droht, sorgt das Ortsgericht für die Sicherung des Nachlasses.

Wer sich für das Ehrenamt interessiert, sollte lebenserfahren, zuverlässig und im Stadtteil Wolfgang wohnhaft sein. Erforderlich sind außerdem die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines EU-Mitgliedsstaates, ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ein einwandfreier Leumund und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie idealerweise Kenntnisse in der Bewertung von Grundstücken.

Nicht in Frage kommen Personen, die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, als Rechtsanwalt oder Notar tätig sind, im Justizdienst beschäftigt sind oder einschlägige Vorstrafen haben. Auch enge Verwandte anderer Ortsgerichtsmitglieder können nicht gleichzeitig berufen werden.

Wer sich angesprochen fühlt oder Fragen zur Tätigkeit hat, kann sich an die Zentrale Verwaltung der Stadt Hanau wenden. Sie ist per Email unter zentraleverwaltung@hanau.de und telefonisch unter 06181 / 2950-6033 erreichbar.

Pressekontakt: Güzin Langner, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de