Meldungsdatum: 10.04.2025

Stellungnahme „Osterfeuer“ zur Ordnungsbehördentagung im HSK

Arnsberg. Die Stadt Arnsberg hat im Rahmen der Ordnungsbehördentagung im Hochsauerlandkreis erfahren, dass mit Blick auf die angezeigten Osterfeuer im Hochsauerlandkreis die Wetterlage sowie der Graslandfeuerindex betrachtet werden soll. In der Folge sollen Einzelfallentscheidungen zur Durchführung der Feuer von den zuständigen Ordnungsbehörden getroffen werden. Auch der Waldbrandgefahrenindex ist relevant – hier muss die Landesforstbehörde in ihrer Zuständigkeit Entscheidungen zur Durchführbarkeit treffen.

Ferner hat die Forstbehörde angekündigt, keine Ausnahmegenehmigung für Osterfeuer zu erteilen, die den Mindestabstand zur Waldgrenze von 100 Metern unterschreiten. 

In Arnsberg ist hiervon auch das Osterfeuer auf dem Kreuzberg betroffen. Inwieweit die bereits beantragte Ausnahmegenehmigung der Landesforstbehörde nicht erteilt wird, kann seitens der Stadt Arnsberg derzeit nicht beurteilt werden. Jedes der 13 Osterfeuer, die in Arnsberg stattfinden, ist vom Ordnungsamt individuell auf die ordnungsbehördlichen Vorgaben in Zusammenarbeit mit der Arnsberger Feuerwehr überprüft worden. 

Entsprechend hat sich die Stadt Arnsberg dafür stark gemacht, nicht von der bisherigen Genehmigungslage des Ordnungsamtes abzuweichen. Seitens der Stadtverwaltung wurde in den letzten zwei Jahren viel Zeit in die Ausrichtung des Arnsberger Osterfeuers und dessen Durchführbarkeit investiert.

Die letzte Entscheidung zur Durchführung des Arnsberger Osterfeuers obliegt aber der Forstbehörde und letztlich auch dem Veranstalter, dem Arnsberger Heimatbund. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung des Sicherheitskonzepts und der damit verbundenen Rahmenbedingungen, wie u.a. der Wetterlage und ihren Auswirkungen.

Kontakt: Ramona Eifert, Pressestelle Stadt Arnsberg, r.eifert@arnsberg.de