Meldungsdatum: 22.04.2025

Fördergelder für den behindertengerechten Umbau

Die Wohnungsbauförderungsstelle weist darauf hin, dass für das Jahr 2025 landesweit wieder Fördermittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden, um das tägliche Leben von Behinderten zu erleichtern. Kostenzuschüsse für Maßnahmen in und am selbstgenutzten Eigenheim können nach den aktuellen Richtlinien bereitgestellt werden.

Gefördert werden können beispielsweise folgende Maßnahmen: Herstellung von barrierefreien Freiflächen, Plätzen, Wegen und PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück  -  Beseitigung von Stufen und Schwellen vor oder im Haus - Errichtung von festinstallierten Rampen - Verbreiterung von Türen - Barrieren reduzierender Umbau von Toilettenräumen und Bädern - Gestaltung von Treppen - Einbau von geeigneten Aufzügen (Treppenschrägaufzüge) - Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen.

Voraussetzung ist, dass die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen ab 1.500 Euro.

Interessenten aus dem Stadtgebiet Hanau wenden sich bitte an die Wohnraumförderstelle im Rathaus der Stadt Hanau, Am Markt 14 – 18, Tel: 06181-295-388 / Frau Kerlen.  (wohnraumfoerderstelle@hanau.de). Hier erhalten sie ausführliche weitere Informationen.

Pressekontakt: Ute Wolf, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de