Meldungsdatum: 23.04.2025

Einführung digitaler Lichtbilder für Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel ab 01. Mai 2025

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für hoheitliche Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel für den Antragsprozess nur noch digital erstellt und übermittelt werden. Hintergrund der Änderung ist die bundesweit einheitliche Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Verbesserung der Sicherheitsstandards und zur Missbrauchsprävention bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten.

Antragstellende können wählen, ob sie das digitale Lichtbild künftig bei einem privaten Fotodienstleister (Fotografen, Drogeriemärkte etc.) anfertigen lassen oder direkt in der Melde- oder Ausländerbehörde.

Voraussichtlich ab Ende Mai kann das Lichtbild gegen eine Gebühr von 6,00 EUR in der Behörde an einem Fototerminal direkt vor Ort digital aufgenommen und sofort in das IT-System der Melde- oder Ausländerbehörde übertragen werden.  

Bei privaten Dienstleistern erfolgt die Übermittlung des Bildes digital über eine gesicherte Schnittstelle an die zuständige Melde- oder Ausländerbehörde. Die Lichtbilder werden in einer gesicherten Cloud gespeichert und mit einem Data-Matrix-Code an die Behörde übermittelt.

Selbst mitgebrachte Fotos auf Papier oder als Datei werden ab dem Stichtag nicht mehr akzeptiert.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei der Planung und der Termingestaltung künftiger Dokumentenanträge zu berücksichtigen. Online sind verschiedene Listen privater Fotodienstleister (Fotografen, Drogeriemärkte etc.), die die digitalen Lichtbilder anbieten, abrufbar.

Übersichten sind unter anderem unter folgenden Links zu finden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462 

Weitergehende Informationen sind auf der Homepage des Bundeministeriums des Inneren und für Heimat veröffentlicht.
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/2_biometrie_faq/biometrie-liste.htm