Meldungsdatum: 25.04.2025
Auf Initiative der Arbeitsgruppe Barrierefreiheit wurden vier neue mobile Sitzbänke angeschafft und in der Innenstadt aufgestellt. Eine der neuen Sitzgelegenheiten verfügt über eine spezielle Aussparung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Diese besondere Bank befindet sich zentral auf dem Marktplatz gegenüber der Polizei und bietet so einen gut erreichbaren Ort zum Verweilen. Die drei weiteren Bänke befinden sich neben der Musikschule, vor dem Büro der Bürgerstiftung sowie schräg gegenüber vom Café Extrablatt an der Wüllener Straße.
Alle vier Bänke sind höher als normale Sitzbänke, um das Hinsetzen und Aufstehen zu erleichtern – besonders für ältere Menschen oder Personen mit Bewegungseinschränkungen. Ein weiterer Vorteil: Die mobilen Sitzbänke sind flexibel einsetzbar, sodass die Standorte je nach Bedarf angepasst werden können. Das Design der Sitzbänke orientiert sich an den bereits vorhandenen Pflanzkübeln und Sitzgelegenheiten in der Innenstadt und fügt sich so gut in das Stadtbild ein.
Im Bereich der Mobilität konnten ebenfalls Fortschritte erzielt werden: Auf dem Parkplatz an der Musikschule wurden zwei neue Parkflächen eingerichtet, die speziell für Familien und Personen mit eingeschränkter Mobilität vorgesehen sind. Eine entsprechende Beschilderung macht die besonderen Parkflächen deutlich erkennbar.
Diese zwei Parkflächen, neben dem bereits existierenden Schwerbehindertenparkplatz auf dem Parkplatz an der Musikschule, bieten eine großzügige und gut erreichbare Lösung für Personen, denen laut rechtlicher Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung kein Schwerbehindertenparkausweis zusteht. Diese beiden Parkflächen sollen daher allen Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. mit Rollator, Gehhilfen, etc.) oder Familien mit Kindern die Möglichkeit bieten, mit ausreichend Platz aus- bzw. einsteigen zu können und gleichzeitig nah an der Innenstadt parken zu können.
Da es sich hierbei nicht um ein offizielles Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung handelt, zielt diese Beschilderung auf die gesellschaftliche Rücksichtnahme gegenüber der genannten Personengruppen ab, angelehnt z. B. an „Frauenparkplätze“ in Parkhäusern oder „Familienparkplätze“ vor Supermärkten.
Dennoch gilt auch hier, wie auf dem gesamten Parkplatz der Musikschule, dass das Parken lediglich für eine Dauer von drei Stunden gestattet ist. Eine Parkscheibe ist daher auch hier nötig.
„Wir freuen uns, wenn diese Parkflächen von den genannten Personengruppen genutzt werden können und bitten gleichzeitig alle anderen Vredenerinnen und Vredener, auf die ausreichend vorhandenen anderen Parkflächen ausweichen“, appelliert Vredens Erster Beigeordneter Fadi Rajab.
In der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe stellte sich auch die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragte Claudia Middendorf vor. Sie informierte über ihre Aufgaben, Zuständigkeiten sowie über die vielfältigen Netzwerke, in denen sie aktiv ist. Im Anschluss daran tauschten sich die Arbeitskreismitglieder zusammen mit Frau Middendorf über bereits erzielte Erfolge im Bereich der Barrierefreiheit aus. Gleichzeitig wurden auch bestehende Herausforderungen benannt und deutlich gemacht, wo noch Handlungsbedarf besteht.
Stadt Vreden
Fachbereich Verwaltungsorganisation
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