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Meldungsdatum: 29.04.2025

Schüler-BAföG: Anträge für das Schuljahr 2025/26 schon jetzt stellen

Online-Antragstellung möglich unter www.bafoeg-digital.de

Das Bundessausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht auch eine finanzielle Unterstützung für schulische Ausbildungen: Das Schüler-BAföG ist ein Zuschuss des Staates und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge für das Schuljahr 2025/26 können zeitnah, bereits mit der Schulplatz-Bestätigung, gestellt werden, empfehlen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung Borken. Ob ein Anspruch besteht, hängt zum einen davon ab, ob es sich um eine förderungsfähige Ausbildung handelt und zum anderen von den persönlichen Voraussetzungen. Das Schüler-BAföG kann grundsätzlich beantragt werden für:

In der Regel hängt die Förderung vom Vermögen und Einkommen der Schülerin oder des Schülers sowie vom Einkommen der leiblichen Eltern oder des Lebenspartners ab. Zugrunde gelegt wird dafür das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners aus dem vorletzten Kalenderjahr, also bei Antragseingang im Jahr 2025 die Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2023. Eine elterneinkommensunabhängige Förderung greift beim Schüler-BAföG nur in wenigen Fällen.

Die Unterlagen für die Antragstellung können sowohl vor Ort in den Bürgerbüros der Kommunen abgeholt als auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung Borken unter www.kreis-borken.de/bafoeg als Komplettpaket ausgedruckt und ausgefüllt werden. Zudem kann die Antragstellung direkt online unter www.bafoeg-digital.de erfolgen.

Für weitergehende Informationen und bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Abteilung Ausbildungsförderung des Kreises Borken telefonisch unter der Nummer 02861/681-1430 oder per E-Mail an bafoeg@kreis-borken.de zur Verfügung.

Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427


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Der Bund zahlte im Jahr 2024 rund 2,7 Millionen Euro Schüler-BAföG im Kreis Borken aus.

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Der Bund zahlte im Jahr 2024 rund 2,7 Millionen Euro Schüler-BAföG im Kreis Borken aus.