Meldungsdatum: 30.04.2025
Auch in diesem Jahr wurde zu Beginn des Verkehrsmonats Mai an den Zugängen zur Fußgängerzone in der Innenstadt eine Erinnerung für die geltende Schrittgeschwindigkeit aufgesprüht. Im letzten Jahr wurde diese Aktion erstmalig durchgeführt und ist bei vielen Vredenerinnen und Vredenern auf positive Resonanz gestoßen.
Die Markierung soll alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, gerade den Radverkehr, auf die in der Fußgängerzone geltende Schrittgeschwindigkeit aufmerksam machen. Sie wurde von der Stadt Vreden als Eigentümerin der Straßen angebracht und soll in der Fahrradsaison gut sichtbar sein. Danach wird sie von alleine verblassen.
Oft kommt es ganz unbedacht und ohne Bewusstsein zu den hohen Geschwindigkeiten der Radfahrerinnen und Radfahrer. Dabei können sowohl langjährige Gewohnheit wie auch die weit verbreiteten E-Bikes zum zu schnellen Fahren verleiten.
Durch E-Bikes sind Geschwindigkeiten um die 20 km/h. ohne große körperliche Anstrengung möglich. Dadurch kommt es vor, dass sich Passanten, vor allem wenn sie mit Kindern oder mobil eingeschränkten Personen unterwegs sind, erschrecken, wenn mit hohem Tempo von Radfahrenden überholt werden.
Um auf die geltende Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone aufmerksam zu machen, wurden im Rahmen des Verkehrsmonats Mai (Aktion Stadtradeln) Markierungen in der Fußgängerzone aufgebracht, die noch einmal an die geringeren Geschwindigkeiten erinnern sollen.
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