Meldungsdatum: 05.05.2025

KORREKTUR: 166 Millionen Euro für MG aus dem Altschuldenentlastungsgesetz? -Tippfehler in Unterüberschrift-

Das Land NRW will finanziell gebeutelten Städten einen Teil der Schulden abnehmen. Aber noch sind viele Fragen offen.

Die Stadt Mönchengladbach kann auf finanzielle Entlastung aus dem Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) hoffen. Das Landesgesetz soll hoch verschuldete Kommunen in Nordrhein-Westfalen unterstützen, alte Kassenkredite abzubauen. Beschlossen ist der Ende Februar vorgestellte Gesetzesentwurf noch nicht.

Nach aktuellen Berechnungen könnte die Stadt eine Entlastung in Höhe von rund 166 Millionen Euro erhalten. Das entspricht etwa 41 Prozent der übermäßigen Kassenkredite, die zum Stichtag 31. Dezember 2023 festgestellt wurden. „Noch sind allerdings viele Fragen offen – auch wie hoch eine Entlastung für den städtischen Haushalt am Ende tatsächlich ausfällt“, betonte Stadtdirektor und Kämmerer Michael Heck am Mittwoch (30. April) im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft.

Heck begrüßt die Initiative der Landesregierung zur Entschuldung der Kommunen, die von zahlreichen Städten und den Spitzenverbänden seit langem gefordert wird. Gleichzeitig dämpft er aber allzu hohe Erwartungen: „Der Gesetzesentwurf verschafft der Stadt Spielraum für zwei bis drei Jahre. Eine nachhaltige Lösung zur Entlastung von Kommunen mit hohen Sozialausgaben ist der Vorschlag nicht.“ Abzuwarten sei zum Beispiel, ob und wie sich der Bund an einer besseren Finanzausstattung der Städte und Gemeinden beteilige.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kommunen bis zu 50 Prozent ihrer Kassenkredite an das Land NRW abgeben können. Dabei gelten folgende Regeln:

Mönchengladbach lag mit etwa 1.565 Euro Kassenkrediten pro Kopf leicht über der Schwelle von 1.500 Euro. Nach gesetzlichen Abzügen fällt die Stadt aber nur unter die Kategorie der Städte, die mit einer Mindestentschuldung rechnen dürfen.

Allerdings ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Es wird erwartet, dass der genaue Entschuldungsbetrag und die endgültigen Bedingungen nach Abschluss der Verbändebeteiligung festgelegt werden. Auch eine mögliche finanzielle Beteiligung des Bundes steht noch aus.

Damit Mönchengladbach die Möglichkeiten des Altschuldenentlastungsgesetzes nutzen kann, ist ein Ratsbeschluss notwendig. Dieser soll voraussichtlich noch vor der Kommunalwahl 2025 gefasst werden.