Meldungsdatum: 06.05.2025

Durchfahrtsverbot in der Dufkampstraße ab 18.30 Uhr

Es wird zurzeit festgestellt, dass es in den Abendstunden in der Dufkampstraße vermehrt zu sogenanntem „Showfahren“ kommt. Die Stadt Stadtlohn weist in diesem Zusammenhang nochmals auf das bestehende Durchfahrtsverbot in der Dufkampstraße ab 18.30 Uhr hin.

Ziel dieser Regelung ist es, die Verkehrssituation zu beruhigen und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen als auch die Aufenthaltsqualität für die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie zu steigern.

Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot können mit einem Verwarngeld bis zu 50 Euro geahndet werden.

Die Stadt Stadtlohn appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten.


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Durchfahrtsverbot Dufkampstraße

©  Stadt Stadtlohn
Durchfahrtsverbot Dufkampstraße