Meldungsdatum: 06.05.2025
Ziel dieser Regelung ist es, die Verkehrssituation zu beruhigen und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen als auch die Aufenthaltsqualität für die Nutzerinnen und Nutzer der Außengastronomie zu steigern.
Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot können mit einem Verwarngeld bis zu 50 Euro geahndet werden.
Die Stadt Stadtlohn appelliert an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten.
Pressestelle der Stadt Stadtlohn
Markt 3 - 48703 Stadtlohn
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