Meldungsdatum: 08.05.2025
Quellbereiche sind gesetzlich geschützte Biotope nach §30 Bundesnaturschutzgesetz / §42 Landesnaturschutzgesetz. Es handelt sich dabei um natürliche Wasseraustrittsstellen aus Gestein oder Boden, die im weiteren Verlauf Bach- oder Flussläufe bilden können. Genauso ist es aber möglich, dass das Wasser wieder versickert. Bei der Kartierung werden Pflanzenarten erfasst. Der Biotoptyp „Quellbereich“ kann durch eine bestimmte Pflanzenzusammensetzung bestimmt werden. Dazu stellt das Land Kartieranleitungen zur Verfügung. Kenn- und Charakterarten ermitteln letztendlich, Ob es sich bei der Verdachtsfläche um einen Quellbereich handelt.
Ab sofort wird das beauftragte Fachbüro im Gelände unterwegs sein. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass auch Naturschutzgebiete von den Arbeiten betroffen sind. Das Verlassen der Wege ist für die Durchführung der Arbeiten unumgänglich. Das LANUK teilt mit, dass sich die Kartierenden im Gelände ausweisen können.
Für Fragen und Anregungen stellt das LANUK das Funktionspostfach fachbereich21@lanuk.nrw.de zur Verfügung. PK | PKU
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