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Flensburger Zweckentfremdungssatzung tritt in Kraft

Ab 1. Juni 2025 ist die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke nur noch mit Genehmigung erlaubt.

Flensburg - 08.05.2025

Zum 1. Juni 2025 tritt in Flensburg eine neue Satzung in Kraft, die die Zweckentfremdung von Wohnraum regelt. Damit dürfen Wohnungen künftig nur noch mit vorheriger Genehmigung zu anderen Zwecken als dem Wohnen genutzt werden – etwa für Ferienvermietung, als Büro oder bei längerem, unbegründetem Leerstand. Ziel der Maßnahme ist es, den knappen Wohnraum in der Stadt besser zu schützen und einer zweckfremden Nutzung entgegenzuwirken. 

„Wir wollen mit der neuen Regelung sicherstellen, dass möglichst viel Wohnraum in Flensburg tatsächlich zum Wohnen zur Verfügung steht“, so Bürgermeister Henning Brüggemann. Der Begriff „Zweckentfremdung“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Wohnraum seinem eigentlichen Zweck – dem Wohnen – entzogen und anderweitig benutzt wird. 

Die Satzung sieht vor, dass unter anderem die Vermietung an Touristinnen und Touristen über mehr als zwölf Wochen im Jahr, die überwiegende gewerbliche Nutzung einer Wohnung oder der Leerstand über sechs Monate ohne triftigen Grund als Zweckentfremdung gelten. Auch bauliche Veränderungen, die Wohnraum unbewohnbar machen oder beseitigen, fallen unter die Regelung. In diesen Fällen müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Genehmigung bei der Stadt Flensburg beantragen. Bestehende genehmigte Nutzungen, wie langjährig betriebene Ferienwohnungen, können unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutz genießen. 

Verstöße gegen die Satzung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem kann die Stadt anordnen, dass der Wohnraum wieder dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird. Die Satzung basiert auf dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG), das den Rahmen für kommunale Regelungen vorgibt. 

Die Zweckentfremdungssatzung wurde bereits im März 2025 einstimmig von der Ratsversammlung beschlossen, nachdem sich die Stadt intensiv mit der Ferienwohnnutzung in Flensburg auseinandergesetzt hatte. Der Entscheidung vorausgegangen war zudem eine sorgfältige Prüfung, ob das Instrument der Zweckentfremdungssatzung verhältnismäßig und geeignet ist, die Wohnraumsituation in Flensburg zielgerichtet zu verbessern. 

Weitere Informationen und rechtliche Hintergründe zur neuen Satzung sind auf der städtischen Website unter www.flensburg.de/zweckentfremdung abrufbar.

 

 

Pressekontakt: Stadt Flensburg, Clemens Teschendorf


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