Meldungsdatum: 19.05.2025

Neue gesetzliche Regelung zur Umzugsmeldung bei Energieverträgen

Ab 6. Juni müssen Umzüge mindestens 14 Tage vor dem Auszug gemeldet werden

Ab 6. Juni 2025 treten gesetzliche Änderungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Energielieferung bei einem Wohnungswechsel haben. Energieversorger dürfen dann keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen von Verträgen mehr vornehmen.

Betroffene Kundinnen und Kunden müssen ihren Umzug künftig mindestens 14 Tage vor dem Auszugsdatum melden, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Erstellung der Schlussrechnung zum tatsächlichen Auszugstermin und die genaue Erfassung des Verbrauchs.

„Unsere Empfehlung: Melden Sie uns Ihren Umzug am besten direkt nach der Kündigung oder dem Abschluss eines Mietvertrags“, erklärt Maik Polomski, Abteilungsleitung Kundenservice bei den Hertener Stadtwerken. „So vermeiden Sie mögliche Nachfragen oder Abrechnungsprobleme.“

Wird die Umzugsmeldung verspätet eingereicht, kann es vorkommen, dass Zeiträume berechnet werden, die nicht mehr dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden entsprechen. In solchen Fällen muss die Klärung mit der nachfolgenden oder vorherigen Mietpartei erfolgen.

Für Fragen zur neuen Regelung steht das Kundenservice-Team der Hertener Stadtwerke persönlich im Kundenzentrum oder telefonisch unter 02366 / 307-123 zur Verfügung.

Mehr Informationen unter www.hertener-stadtwerke.de

Pressekontakt: Kerstin Walberg (Pressesprecherin), Telefon: 02366/307-214, E-Mail: presse-hsw@herten.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Umzugsservice Hertener Stadtwerke

©  Christian Kuck
Umzugsservice Hertener Stadtwerke