Meldungsdatum: 19.05.2025
Betroffene Kundinnen und Kunden müssen ihren Umzug künftig mindestens 14 Tage vor dem Auszugsdatum melden, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Erstellung der Schlussrechnung zum tatsächlichen Auszugstermin und die genaue Erfassung des Verbrauchs.
„Unsere Empfehlung: Melden Sie uns Ihren Umzug am besten direkt nach der Kündigung oder dem Abschluss eines Mietvertrags“, erklärt Maik Polomski, Abteilungsleitung Kundenservice bei den Hertener Stadtwerken. „So vermeiden Sie mögliche Nachfragen oder Abrechnungsprobleme.“
Wird die Umzugsmeldung verspätet eingereicht, kann es vorkommen, dass Zeiträume berechnet werden, die nicht mehr dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden entsprechen. In solchen Fällen muss die Klärung mit der nachfolgenden oder vorherigen Mietpartei erfolgen.
Für Fragen zur neuen Regelung steht das Kundenservice-Team der Hertener Stadtwerke persönlich im Kundenzentrum oder telefonisch unter 02366 / 307-123 zur Verfügung.
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