Meldungsdatum: 21.05.2025

Ladenöffnungszeiten: Beratungsangebote für Kioskbetreiber

Gewerbeaufsicht zieht erste Zwischenbilanz

Zuhören, erklären, Lösungen finden: Die Stadt Mönchengladbach unterstützt Kiosk- und Verkaufsstellenbetreiber*innen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Ladenöffnungszeiten. Das Beratungsangebot wird gut angenommen, viele Betriebe haben ihre Praxis bereits angepasst.

Oberbürgermeister Felix Heinrichs und Ordnungsdezernentin Silke Wehmhörner haben in dieser Woche gemeinsam einen Kiosk in Mönchengladbach besucht, um sich einen Eindruck von der Situation vor Ort zu verschaffen. „Wir nehmen die Sorgen der Gewerbetreibenden ernst. Gerade bei kleineren Betrieben ist es wichtig, verständlich zu erklären, was erlaubt ist und welche Alternativen bestehen“, betont Oberbürgermeister Heinrichs. „Wir können hier vor Ort nicht das Landesgesetz ändern, sondern müssen mit den Regeln umgehen. Unser Ziel ist ein rechtssicherer Betrieb, der zugleich wirtschaftlich tragfähig bleibt.“

Die Gewerbeaufsicht der Stadt hat dazu in den vergangenen acht Wochen zahlreiche Beratungen durchgeführt. Neben 27 Gesprächen direkt in den Betrieben wurden mehr als 50 persönliche Termine im Amt wahrgenommen. Hinzu kamen viele telefonische Beratungen. Weitere Gespräche sind bereits vereinbart. Bisher wurden keine Bußgeld- oder Verwaltungsverfahren eingeleitet. Die Verwaltung verfolgt weiterhin einen beratungsorientierten Ansatz.

„Die Nachfrage nach individueller Beratung ist hoch. Wir sehen aber auch, dass sich viele Betriebe bereits angepasst haben“, erklärt Silke Wehmhörner. Etwa 40 bis 50 Prozent der betroffenen Gewerbetreibenden haben ihre Öffnung an Sonn- und Feiertagen inzwischen eingestellt. Damit entfällt für diese Fälle weiterer Handlungsbedarf.

Drei Betriebe haben sich dazu entschieden, auf den Verkauf einzelhandelsüblicher Produkte zu verzichten und ihre Nutzung in Richtung einer erlaubnisfreien Gaststätte weiterzuentwickeln. Auch 21 weitere Gewerbetreibende haben erklärt, ihre Anmeldung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Sie beabsichtigen, die Vorgaben des Gesetzes künftig einzuhalten, ohne wesentliche Veränderungen am Sortiment vorzunehmen. Eine Abmeldung der Betriebe ist in keinem Fall erfolgt.

In der Beratung haben sich verschiedene Lösungen herauskristallisiert. Dazu gehört etwa die Umstellung des Angebots auf die erlaubten Warengruppen, die Reduzierung des Sortiments auf das einer Schankwirtschaft oder die Einrichtung einer Gaststätte im baurechtlichen und gewerberechtlichen Sinne. Möglich ist auch die bauliche Trennung innerhalb eines Betriebs, um künftig zwei unabhängige Nutzungen, zum Beispiel Kiosk und Trinkhalle, zu ermöglichen.

Die Stadt empfiehlt Gewerbetreibenden, die Fragen zur rechtssicheren Gestaltung ihres Betriebs haben, frühzeitig das Gespräch mit der Gewerbeaufsicht zu suchen. Termine können per E-Mail unter gewerbeueberwachung@moenchengladbach.de vereinbart werden. Beratungen sind auch ohne Termin während der regulären Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude Hauptstraße 162–168 möglich. Die Gewerbeaufsicht ist montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 16.30 Uhr erreichbar.

Grundlage für die aktuellen Beratungen ist das nordrhein-westfälische Ladenöffnungsgesetz. Es regelt verbindlich, welche Waren an Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfen und wann Verkaufsstellen geschlossen bleiben müssen.