Meldungsdatum: 21.05.2025
Münster (SMS) Der Rat hat am Mittwoch, 21. Mai 2025, eine Neufassung der Leitlinien für die Führung städtischer Einrichtungen und Gesellschaften in Münster verabschiedet. Der Kodex setzt die Grundlagen für ein transparentes und konstruktives Zusammenwirken im Stadtkonzern Münster und versteht sich als Maßstab guter Unternehmensführung. Er definiert die Rolle der Stadtverwaltung als Eigentümerin und der jeweiligen Leitungen ihrer 50 Gesellschaften und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die gemeinsam zur wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Daseinsvorsorge in Münster beitragen.
„Wer öffentliche Verantwortung trägt, muss sich höchsten Maßstäben stellen. Der neue Kodex ist ein klares Bekenntnis zu Transparenz, Verantwortung und wirksamer Kontrolle. Wir formulieren darin keinen Minimalkonsens, sondern setzen einen Rahmen für professionelle Unternehmensführung im öffentlichen Sektor“, so Stadtkämmerin Christine Zeller.
Der Kodex regelt beispielsweise, dass die städtischen Beteiligungen jeweils in ihren Unternehmensstrategien klare und messbare Formulierungen von Gesellschaftszielen ausweisen, etwa zu Leistungs-, Wirtschaftlichkeits-, Finanz-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitszielen. Die Bedeutung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitsaspekte wird in der Neufassung stärker als früher betont.
In regelmäßigen Abständen sollen Strategie-Workshops der Geschäftsführungen und des jeweiligen Aufsichtsorgans mit Unterstützung externer Expertinnen und Experten stattfinden. Neu sind auch Empfehlungen zum Hinweisgeberschutz, wonach die jeweiligen Geschäftsführungen Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit einräumen sollen, geschützt und anonym Hinweise auf etwaige Rechtsverstöße geben zu können.
Neben Regelungen zur Zusammenarbeit wurden die Anforderungen an die Mitglieder der Aufsichtsorgane an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und darüber hinaus modifiziert, um eine wirkungsvolle Begleitung der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten: Als vom Rat der Stadt Münster entsandte kommunale Vertretungen sind diese dem Interesse der Stadt Münster und den Beschlüssen des Rates und seiner Ausschüsse verpflichtet und müssen über betriebswirtschaftliche Erfahrungen und Sachkunde verfügen.
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