Meldungsdatum: 22.05.2025
Welche Abfälle in die Biotonne gehören und welche nicht und wie die Tonne zu reinigen ist, darüber informiert der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb. Anlass ist der Tag der Biotonne am 26. Mai. Auch wie man mit der richtigen Mülltrennung einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, spielt dabei eine Rolle.
Aus dem Bioabfall wird grüne Energie in Form von Strom und Wärme produziert. Zusätzlich ersetzt der gewonnene Kompost mineralische Dünger, die häufig unter hohem Energieaufwand produziert werden. Dafür muss im Voraus das Richtige in der braunen Tonne landen. Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb weist erneut darauf hin, dass beispielsweise Kunststoffbeutel, auch kompostierbare Kunststoffbeutel, verpackte Lebensmittel, Hundekot, Windeln oder Glas nicht in die Biotonne gehören.
Um das so genannte Schwitzen der Tonne zu vermeiden, sollte diese an einem möglichst schattigen Standort stehen. Der Deckel sollte stets geschlossen sein. Feuchte organische Abfälle, wie Kaffee- oder Teefilter, sollten vor ihrer Entsorgung gut abtropfen. Nasse Salatblätter oder Kartoffelschalen, die ebenfalls für Feuchtigkeit sorgen können, können in Zeitungspapier eingewickelt werden, um starkes Schwitzen in der Tonne zu verhindern. Damit kann auch der Boden der Biotonne ausgelegt werden. Dabei sollte auf Hochglanzpapier verzichtet werden. Grasschnitt kann vor dem Einfüllen getrocknet werden oder erst am Leerungstag in die Tonne gegeben werden. Alle Abfälle sind idealerweise locker einzufüllen.
Zur Reinigung der Biotonne dürfen keine Chemikalien oder chemischen Reinigungsmittel benutzt werden. Stattdessen kann Essig verwendet werden. Wenn diese einfachen Tipps und Regeln berücksichtigt werden, vereinfacht das die Handhabung der Biotonne und den weiteren Verwertungsprozess erheblich. Damit ist es möglich, einen hochwertigen Kompost zu produzieren der, frei von Mikroplastik, wieder in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann.
Biotonne plus
Neben der herkömmlichen Biotonne bietet der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb seit einigen Jahren die sogenannte „Biotonne plus“ an. Ein spezielles Substrat im Deckel der „Biotonne plus“ verhindert, dass unangenehme Gerüche die Tonne verlassen und Ungeziefer und Insekten anlocken. Das natürliche Substrat auf der Basis von Kokosfasern ist mit Mikroorganismen versetzt. Der Filterdeckel sorgt zudem mit seinem Gewicht und seiner zusätzlichen Gummilippe für einen festen und dichten Verschluss der Biotonne. So können Gase nicht entweichen, das Eindringen von Schädlingen wird verhindert. Damit das Prinzip wirkt, muss der Deckel immer geschlossen gehalten werden. Dadurch wird ein feuchtes Milieu in der Biotonne gefördert, was hier gewollt ist. Es trägt ebenfalls dazu bei, dass der Inhalt bei der Leerung besser herausrutscht und die Tonne weniger Anhaftungen hat.
Der Biofilterdeckel ist eine Zusatzausstattung und hat deshalb eine geringfügig höhere Gebühr als die normale Biotonne. In dieser Gebühr sind der Austausch des Filtermaterials alle zwei Jahre durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb sowie eine Behälterreinigung bereits enthalten.
Die Tonnenbestellung kann generell nur durch Eigentümerinnen und Eigentümer, Hausverwaltungen oder deren Beauftragte erfolgen. Das entsprechende Formular zur schriftlichen Beantragung der „Biotonne plus“ ist im Internet unter www.magdeburg.de/sab/formulare verfügbar. Der ausgefüllte Antrag kann per Mail geschickt oder persönlich bei der Abfallberatung in der Sternstraße 13 abgegeben werden.
Pflicht zur Biotonne und strenge Kontrollen
Seit 2015 sind Städte und Gemeinden in Deutschland verpflichtet, ein System zur Getrenntsammlung von Bioabfällen, also Küchen- und Gartenabfällen, bereitzustellen. Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb Magdeburg hat bereits Jahre vor dieser gesetzlichen Pflicht den Magdeburgerinnen und Magdeburgern diese Sammlung mit der Biotonne ermöglicht. Die gesammelten biologischen Abfälle können zu Biogas und Kompost verwertet werden. Daher ist eine sorgsame und störstofffreie Sammlung wichtig.
Seit dem 1. Mai 2025 sind die Verwerter der Bioabfälle verpflichtet, vor der weiteren Verarbeitung des Bioabfalls eine Überprüfung der angelieferten Mengen durchzuführen. Sollte bei dieser Überprüfung ein Gesamtstörstoffanteil von mehr als 3 Massenprozent (Kunststoffe: mehr als 1 Massenprozent) festgestellt werden, kann der Betreiber der Verwertungsanlage die Annahme der Bioabfälle ablehnen.
Um dies zu vermeiden, werden bereits seit Oktober 2024 durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb Biotonnenkontrollen durchgeführt. Dabei werden die Biotonnen vor der Entleerung per Sichtkontrolle auf ihren Inhalt überprüft. Wird eine falsche Befüllung festgestellt, wird der entsprechende Behälter mit einem Tonnenaufkleber versehen, der auf die fehlerhafte Befüllung hinweist. Der Abfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt, auch künftig auf das Verwenden von Plastiktüten zur Entsorgung von Bioabfällen zu verzichten und andere Fehlwürfe zu vermeiden, um unnötigen Zusatzkosten entgegenzuwirken.
Bei weiteren Fragen steht die Abfallberatung in der Sternstraße 13 unter der Telefonnummer 0391/ 540 4666 zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter www.magdeburg.de/Bioabfall im Internet verfügbar.
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