Meldungsdatum: 26.05.2025
Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen sind am Himmelfahrtstag, 29. Mai von 10 bis 24 Uhr wie in den Vorjahren im gesamten Bereich des Prinz-Albrecht-Parks (einschließlich Nußberg) sowie des Heidbergparks verboten. Die Stadt Braunschweig hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Bereiche sind in den beigefügten Karten markiert. Das Verbot gilt nicht für gaststättenrechtlich genutzte Flächen.
Die Erfahrungen früherer Jahre zeigten, dass die an Himmelfahrtstagen mitgebrachten Glasbehältnisse, also insbesondere Flaschen, häufig nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden. Viele wurden geleert auf den Boden gestellt oder nicht selten mutwillig zerschlagen. Schon nach kurzer Zeit war der Boden mit Flaschen und Glasscherben übersät. Flaschen werden zu Stolperfallen oder können bei körperlichen Auseinandersetzungen als Waffen eingesetzt werden. Scherben erhöhen massiv die Gefahr von Schnittverletzungen bei einem Sturz. Zudem erschweren sie die Reinigung des Geländes erheblich.
Als Alternativen für das Mitführen von Getränken bieten sich Dosen, Kunststoff- oder Hartplastikbecher oder Plastikflaschen an. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadtverwaltung werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Sie können bei Verstößen Glasbehältnisse beschlagnahmen.
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