Meldungsdatum: 28.05.2025
Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Mai 2025 erneut gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker jetzt mit. „Ein Rückgang der Arbeitslosigkeit im Mai ist nicht untypisch, da in diesem Monat regelmäßig die sogenannte Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt spürbar ist“, erklärt er. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Mai 2025 insgesamt 6.473 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat April 2025 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 112 Personen gesunken. Im Vergleich zum Mai 2024 ist sie allerdings um 49 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat gleichbleibend liegt aktuell bei 2,9 Prozent (April 2025: 2,9 Prozent, Mai 2024: 2,8 Prozent).
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gesunken: Sie liegt im Mai 2025 bei 11.973 Personen (- 95 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Mai 16.919 Personen (- 91 gegenüber dem Vormonat) in 8.596 Bedarfsgemeinschaften (- 57 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen gestiegen: So gab es im Mai 2024 64 Bedarfsgemeinschaften und sogar 104 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 2,9 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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