Meldungsdatum: 28.05.2025
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein gesetzlich vorgegebenes Instrument des Bundes und des Landes NRW, das alle Kommunen verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Dieser soll darlegen, wie die lokale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 klimafreundlich, nachhaltig und zugleich wirtschaftlich gestaltet werden kann. Der Plan dient als strategische Grundlage für Bürger, Unternehmen sowie Entscheidungsträger, um Investitionen in eine zukunftsfähige Wärmeinfrastruktur besser planen zu können.
„Zu betonen ist, dass sich aus dem Wärmeplan allerdings keine rechtlich verbindlichen Vorgaben ergeben“, betont Sascha Terörde, Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Bocholt. „Man wird durch den Wärmeplan nicht dazu verpflichtet, die Heizung auszutauschen“, so Terörde.
Die in der Wärmeplanung benannten potenziellen Wärmenetzeignungsgebiete dienen lediglich der Orientierung für konkretere Planungsschritte, es handelt sich zunächst nur um sogenannte Prüfgebiete, die näher untersucht werden müssen. Auch besteht kein Rechtsanspruch auf Umsetzung des Wärmeplans.
Der Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung ist ab dem 01. Juni 2025 einsehbar bei der Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Bocholt. Montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Bocholt, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt. Termine sind vorher telefonisch unter 02871 953-3002 oder per E-Mail an waermeplanung@bocholt.de zu vereinbaren.
Außerdem sind die Planunterlagen digital unter www.bocholt.de/waermeplanung auf den Internetseiten der Stadt Bocholt bzw. über das Beteiligungsportal der Stadt Bocholt unter https://beteiligung.nrw.de/k/1014842 einsehbar.
Stellungnahmen zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Bocholt können im Zeitraum der Offenlage über das Beteiligungsportal oder schriftlich an die Stadt Bocholt, Stabsstelle Klimaschutz, 46393 Bocholt, per E-Mail an waermeplanung@bocholt.de oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stadt Bocholt weist darauf hin, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Am 10. Juni 2025 findet um 18 Uhr ergänzend ein öffentliches Informationsforum im Historischen Rathaus statt, in dem die Kommunale Wärmeplanung durch die Stadtverwaltung und den Gutachter vorgestellt und Fragen dazu beantwortet werden. Aufgrund einer begrenzten Zahl der Sitzplätze ist eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung über https://beteiligung.nrw.de/k/1014353 oder per E-Mail an waermeplanung@bocholt.de erforderlich.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Stv. Pressesprecher Nikolaus Kellermann, Telefon 0 28 71 953-1290, E-Mail: nikolaus.kellermann@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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