Meldungsdatum: 04.06.2025
Immer häufiger werden in den Grüngutcontainern oder Grüngutgruben auf den städtischen Friedhöfen unerlaubte Fremdstoffe wie Plastik, Styropor und Holz entsorgt. Diese Fehlwürfe führen zu erheblichem Mehraufwand bei der Abfuhr und Verarbeitung und verursachen zusätzliche Kosten. Darauf weist die Friedhofsverwaltung der Stadt Wertheim hin.
Auch Kränze und Blumengestecke gehören ausdrücklich nicht in den Grünabfall. Die darin enthaltenen Steckschwämme, Metalldrähte und Schleifen müssen aufwendig aussortiert werden. Um eine korrekte Entsorgung zu ermöglichen, können diese Materialien neben dem Grüngutcontainer bzw. der Grüngutgrube abgelegt werden. Die Mitarbeiter des Baubetriebshofes kümmern sich dann die getrennte Entsorgung.
Auch die Entsorgung von Holzkreuzen auf dem Friedhof ist nicht zulässig. Die Bürger, die Gräber pflegen, sind verpflichtet, diese mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen, zum Beispiel auf dem Recyclinghof.
Die unsachgemäße Entsorgung löst Mehrkosten aus, die sich unmittelbar auf künftige Kalkulationen der Grabnutzungsgebühren auswirken. Unsachgemäße Abfalltrennung kann langfristig zu steigenden Gebühren führen. Um unnötige Kosten und Gebührenerhöhungen zu vermeiden, appelliert die Stadt Wertheim an alle Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die Regeln zur Abfalltrennung zu halten.
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