Meldungsdatum: 04.06.2025
Die zum 1. Januar des Jahres in Kraft getretene Grundsteuerreform führt nach wie vor zu einem erheblichen Arbeitsaufkommen. Um in diesem Zusammenhang alle Änderungen rechtzeitig erfassen und umsetzen zu können, wurden die Öffnungszeiten für Publikumsverkehr und telefonische Anfragen im Bereich Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn bereits im November letzten Jahres reduziert. Diese Regelung wurde nun erneut bis Ende August verlängert.
Die geänderten Öffnungszeiten haben deutlich dazu beigetragen, dass Arbeitsrückstände infolge der Grundsteuerreform aufgearbeitet und die Veranlagungsbescheide für 2025 rechtzeitig erstellt werden konnten. Ohne die regelmäßige Unterbrechung durch Telefonate konnte die tägliche Arbeit effizienter, konzentrierter und zügiger erledigt werden.
Ende Januar wurden die Jahresbescheide für die Grundbesitzabgaben und Anfang Februar die Widerspruchsbescheide zu den Abwassergebühren aufgrund der Neufassungen der Abwassergebührensatzungen für die Jahre 2021 und 2022 versendet. Gegen die Grundbesitzabgabenbescheide wurden rund 1000 Widersprüche eingelegt. Das hohe Widerspruchsaufkommen führt zu einer deutlichen Mehrbelastung und konnte noch nicht vollständig abgearbeitet werden.
Für die komplexere Sachbearbeitung und schriftliche Beantwortung von Widersprüchen oder die zügige Umsetzung von Änderungsanträgen verbleibt während des Tagesgeschäftes relativ wenig Zeit bzw. nur der Zeitraum außerhalb der Kernzeit vor 8 und nach 16 Uhr.
Um sicherstellen zu können, dass Bürgerinnen und Bürger jedoch zügig Antworten erhalten, bleibt der Bereich Steuern und Gebühren dienstags weiterhin geschlossen und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen montags, mittwochs, donnerstags und freitags während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung (Mo./Mi. 8 bis 16 Uhr, Do. 8 bis 18 Uhr und Fr. 8 bis 12 Uhr) als Ansprechpersonen persönlich und telefonisch zur Verfügung.
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