Meldungsdatum: 05.06.2025
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es zwei bedeutende Änderungen in der Pflegeversicherung, die die Flexibilität und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessern sollen.
Zum einen fällt die Vorpflegezeit bei Verhinderungspflege weg. Bisher mussten Pflegebedürftige eine sechsmonatige Vorpflegezeit nachweisen, um einen Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt diese Voraussetzung, so dass mehr Menschen die Möglichkeit haben, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Zum anderen werden die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengelegt. Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefast und können von Pflegebedürftigen nach individuellem Bedarf flexibel genutzt werden. Eine gesonderte Beantragung ist dafür nicht erforderlich.
Die maximale Nutzung für beide Leistungen beträgt jetzt 8 Wochen pro Kalenderjahr. Wird die Verhinderungspflege nicht tageweise, sondern stundenweise zur Entlastung in Anspruch genommen, gibt es keine zeitliche Begrenzung. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Pflege flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen, unter Fon 0 23 07 2 89 90 60 oder Fon 08 00 27 20 02 00 (kostenfrei). PK | PKU
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