Meldungsdatum: 12.06.2025
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Am selben Tag werden auch die Integrationsräte und -ausschüsse gewählt. Der Integrationsausschuss der Stadt Iserlohn ist die kommunale Vertretung aller hier lebenden Migrantinnen und Migranten. Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern sowie vom Rat der Stadt entsandten stimmberechtigten Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng miteinander zu verzahnen. Der Integrationsausschuss kann eigene Anträge, Stellungnahmen sowie Empfehlungen an den Rat und seine Ausschüsse richten und seine Mitglieder sind in zahlreichen Ausschüssen beratend vertreten.
Das Gremium beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themen:
Berechtigt, die Mitglieder des Integrationsausschusses zu wählen sind:
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Gemeinde erstellt ein Wählerverzeichnis und benachrichtigt automatisch alle Wahlberechtigten. Wahlberechtigte, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dabei müssen sie ihre Wahlberechtigung nachweisen.
Die Abgabefrist der Wahlvorschlagsliste ist Montag, 7. Juli.
Der Integrationsausschuss kann eine aktive, respektvolle und vom Prinzip der Akzeptanz geprägte Integrationspolitik in Iserlohn voranbringen. Je höher die Wahlbeteiligung ausfällt, desto besser können diese Ziele verwirklicht werden.
Für Fragen steht Gökhan Gawlitza vom Integrationsrat telefonisch unter der Rufnummer 02371 217-1627 oder per Mail an goekhan.gawlitza@iserlohn.de zur Verfügung.
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