Meldungsdatum: 13.06.2025
Der Kreistag kam am Donnerstag zu seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl am 14. September dieses Jahres zusammen. Im großen Sitzungssaal des Lüdenscheider Kreishauses waren auch die Zuschauerreihen sehr gut besucht. Insgesamt 35 Tagesordnungspunkte wurden im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung behandelt.
Nahverkehrsplan
Ein Thema, das Politik und Verwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder beschäftigt hat, war die Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Dazu hatte Verkehrsplaner Dr. Timo Barwisch vom beauftragten Beratungsunternehmen plan:mobil in mehreren Ausschusssitzungen die Grundzüge des Strategiekonzepts vorgestellt. Bereits im Vorfeld waren die Städte und Gemeinden sowie in einer Online-Befragung auch die Bürgerinnen und Bürger an den Planungen beteiligt worden. Der Kreistag stimmte einstimmig für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
Darüber hinaus wurde über einen gemeinsamen Antrag der CDU-, SPD- und UWG-Kreistagsfraktionen abgestimmt. Darin heißt es, dass die Märkische Verkehrsgesellschaft angehalten wird, die im öffentlichen Dienstleistungsauftrag eingeräumten Optionen „im Sinne einer nachhaltigen Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs unter Berücksichtigung der Erhebung von Fahrgastzahlen und Fahrplanoptimierungen zu nutzen“. Die Verwaltung wurde mehrheitlich (bei 18 Gegenstimmen und vier Enthaltungen) beauftragt, dem Kreistag bzw. dem zuständigen Fachausschuss über die Umsetzungsschritte zu berichten.
Die antragstellenden Fraktionen hatten vor der Abstimmung im Kreistag betont, dass es das Ziel sei, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Märkischen Kreis weiterzuentwickeln, ohne bestehende Strukturen zu verschlechtern. Ein weiterer zentraler Punkt sei aber der sorgsame Umgang mit finanziellen Ressourcen. Angesichts steigender Kosten und begrenzter öffentlicher Mittel gelte es, Sparsamkeitspotenziale zu identifizieren und zu nutzen – ohne dass es zu Einschnitten bei der Qualität kommt.
„Grünes Licht“: Notruf 112 aus Iserlohn wird auf Kreisleitstelle umgestellt
Einstimmiger Beschluss im Kreistag: Die Stadt Iserlohn wird den Notruf 112 an den Märkischen Kreis abgeben. Die Kreisverwaltung soll technisch und organisatorisch die Aufschaltung des Notrufes 112 aus Iserlohn auf die Kreisleitstelle im Brandschutz- und Rettungsdienstzentrum Altena-Rosmert vorbereiten.
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine gesetzliche Regelung im Paragraf 28 Absatz 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), wonach der Notruf 112 grundsätzlich auf die einheitliche Leitstelle des Kreises aufzuschalten ist. Ausnahmen waren bislang nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – unter anderem, wenn Städte über eine dauerhaft besetzte Feuerwache verfügten.
Mit der geplanten Umstellung folgt auch die Stadt Iserlohn diesem landesweit angestrebten Standard. Sie ist die letzte kreisangehörige Stadt im Märkischen Kreis, bei der die Notrufannahme noch über eine eigene Einsatzzentrale erfolgt. Bereits in den vergangenen Jahren wurden die Nachrichtenzentralen in Lüdenscheid, Plettenberg, Altena, Menden und Hemer erfolgreich auf die Kreisleitstelle überführt.
Wann die Umstellung erfolgt, steht dagegen noch nicht fest, machte Landrat Marco Voge im Kreistag deutlich. Dazu gebe es weitere Gespräche zwischen Stadt und Kreis.
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans
Einig waren die Kreistagsmitglieder auch bei der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten – mit einer Ausnahme: Für den Bereich Lüdenscheid gilt die Änderung erst nach dem Ratsbeschluss der Stadt, der für den 8. Juli erwartet wird.
Der Märkische Kreis ist gesetzlich verpflichtet, die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Notfallrettung und Krankentransport sicherzustellen. Grundlage dafür ist der sogenannte Rettungsdienstbedarfsplan. Dieser legt fest, wie viele Rettungs- und Krankentransportwagen sowie Notarzteinsatzfahrzeuge wo im Kreisgebiet stationiert sein müssen, um im Notfall schnell helfen zu können. Auch Qualitätsstandards und organisatorische Vorgaben sind darin geregelt. Der Plan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die 13. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans bringt unter anderem eine Anpassung des Bedarfs an Krankentransportwagen (KTW) mit sich: Der Einsatz dieser Fahrzeuge wird angepasst, um eine bessere Versorgung bei nicht-akuten Transporten sicherzustellen. Zudem wird aufgrund einer gutachterlichen Empfehlung und mit Zustimmung der Krankenkassen in Herscheid wieder ein Rettungswagen stationiert. Erstmals werden die Zuständigkeitsbereiche von Rettungswachen nicht mehr nach Gemeindegrenzen, sondern nach tatsächlichen Anfahrtszeiten (sogenannten „Isochronen“) definiert.
Stellungnahme des Kreises zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP)
Keine Gegenstimmen gab es im Kreistag zur Stellungnahme des Märkischen Kreises zu den geplanten Änderungen im Landesentwicklungsplan (LEP). Der Märkische Kreis begrüßt die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP) in vielen Punkten – insbesondere, wo rechtliche Klarstellungen erfolgen und Entwicklungsmöglichkeiten in ländlichen Räumen geschaffen werden. Gleichzeitig mahnt der Kreis eine sorgfältige Abwägung zwischen Praxisnähe und dem Erhalt der kommunalen Planungshoheit an. Die Änderungen im LEP betreffen zentrale Themen der Raumordnung wie zum Beispiel Walderhalt, Siedlungsentwicklung, Brachflächen, Freiflächen-Photovoltaik sowie den Flächenverbrauch.
Freizeit- und Tourismusverband Märkisches Sauerland
Im Raum steht eine Auflösung des Vereins zur Förderung des Tourismus im Märkischen Kreis. Hintergrund ist die veränderte Struktur und Organisation der Tourismusarbeit im Märkischen Sauerland. Der Kreistag stimmte mehrheitlich (bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung) dafür, dass die Kreisverwaltung die formale Auflösung des Vereins organisieren soll. Künftig könnte die Tourismuskoordination dann durch den Fachdienst Kultur und Tourismus (FD 40), insbesondere über die bestehenden touristischen Arbeitsgemeinschaften (TAGs) und mit den Städten Lüdenscheid und Iserlohn erfolgen.
Keine neue Stelle „Klimafolgenanpassungsmanagement“
Mehrheitlich abgelehnt wurde im Kreistag die Beantragung für Fördermittel zur Einrichtung einer Stelle „Klimafolgenanpassungsmanagement“ im Märkischen Kreis.
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