Meldungsdatum: 17.06.2025

Neuer Ortsgerichtsvorsteher für Hanau-Wolfgang: Magistrat schlägt Norbert Eyer vor

Der Magistrat der Stadt Hanau hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, Norbert Eyer als neuen Ortsgerichtsvorsteher für den Stadtteil Wolfgang (Ortsgericht Hanau III) vorzuschlagen. Die finale Wahl liegt nun bei der Stadtverordnetenversammlung, die in ihrer kommenden Sitzung am 30. Juni über den Vorschlag abstimmen wird. Die formale Ernennung erfolgt anschließend durch die Leitung des Amtsgerichts Hanau.

„Ortsgerichte sind verlässliche Ansprechpartner in vielen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten des Alltags“, betont Oberbürgermeister Claus Kaminsky. „Mit Norbert Eyer gewinnen wir eine engagierte Persönlichkeit aus dem Stadtteil selbst, die bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und sich für das Gemeinwohl einzusetzen.“

Die Amtszeit des bisherigen Ortsgerichtsvorstehers Frank Amhaus endete im November 2024. Bis zur offiziellen Neubesetzung führt Amhaus das Amt weiter, steht jedoch für eine erneute Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. Norbert Eyer, 1972 geboren und wohnhaft in Wolfgang, hat sich auf die ehrenamtliche Position beworben und erfüllt alle formalen Voraussetzungen für die Ernennung.

Auch der Ortsbeirat Großauheim / Wolfgang hat dem Vorschlag in seiner Sitzung am 27. Mai schon zugestimmt. Der Ortsbeirat ist gemäß Hessischer Gemeindeordnung in alle Angelegenheiten des Ortsbezirks einzubeziehen und besitzt ein entsprechendes Vorschlagsrecht.

Oberbürgermeister Kaminsky würdigt die Bedeutung des Ortsgerichts für die Stadtgesellschaft: „Das Ehrenamt des Ortsgerichtsvorstehers ist nicht nur eine verantwortungsvolle, sondern auch eine sinnstiftende Aufgabe mit direktem Nutzen für die Mitmenschen – insbesondere in einem Stadtteil wie Wolfgang, der auf Zusammenhalt und bürgerschaftliches Engagement setzt.“

Die Ortsgerichte in Hessen übernehmen ein breites Spektrum an Aufgaben: Unter anderem beglaubigen sie Unterschriften, sichern Nachlässe, schätzen Immobilienwerte und helfen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gerichten bei wichtigen Fragestellungen. Auch die Beglaubigung von Unterschriften, etwa bei Eintragungen ins Grundbuch oder bei Vorsorgevollmachten, erfolgt durch die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher. In Hessen ist damit hierfür nicht zwingend ein Gang zum Notariat notwendig – das spart Zeit und Kosten.

 

Pressekontakt: Julia Oppenländer, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de