Meldungsdatum: 26.06.2025
Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt durch den Rat. Die freien Träger haben Anspruch auf Entsendung von insgesamt sechs stimmberechtigten Mitgliedern und werden aufgefordert, Vorschläge für die von ihnen in den Ausschuss zu entsendenden stimmberechtigten Mitglieder oder ihre Stellvertreter zu machen. Wählbar sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ab spätestens 4. August 2025 ihren ersten Wohnsitz in Haltern am See haben. Darüber hinaus müssen sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen.
Nicht wählbar ist:
- wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- wer Beamter oder Beschäftigter der Stadt Haltern am See ist.
Die Stadt Haltern am See bittet, die jeweiligen Wahlvorschläge dem Fachbereich Familie und Jugend, z.Hd. Herrn Imkamp, Dr.-Conrads-Str. 1, 45721 Haltern am See bis spätesten 12. September 2025 einzureichen.
Stadt Haltern am See
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