Meldungsdatum: 18.06.2025
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Borken haben das Recht, in den Sitzungen des Kreistages Fragen an die Kreisverwaltung zu richten. Die nächste Sitzung des Kreistages findet nun am Donnerstag, 3. Juli 2025, im Borkener Kreishaus statt. Sie beginnt um 17 Uhr. Hör- und sprachgeschädigten Menschen wird überdies die Teilhabe an den öffentlichen Sitzungen durch eine/n kostenlose/n Gebärdensprachdolmetscher/in ermöglicht. Dazu ist allerdings eine Vorabanmeldung bei der Kreisverwaltung erforderlich.
„Einwohnerfragestunde“:
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können der Verwaltung zu dieser Kreistagssitzung zwei Fragen stellen. Der Inhalt der Fragen muss sich auf solche Angelegenheiten beziehen, die in die Zuständigkeit des Kreises fallen. Nähere Infos dazu gibt es im Internet unter https://kreis-borken.de/einwohnerfragestunde. Um eine Beantwortung in der anstehenden Sitzung des Kreistages möglich zu machen, sind die Fragen spätestens drei Arbeitstage vor dieser Sitzung Landrat Dr. Kai Zwicker schriftlich zuzuleiten. In der Sitzung können dann bis zu zwei Zusatzfragen zu dem angesprochenen Sachverhalt gestellt werden. Damit die Fragesteller nicht unnötig warten müssen, wird der Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ gleich zu Beginn der Kreistagssitzung aufgerufen.
Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/in:
Hör- und sprachgeschädigten Menschen wird die Teilhabe an den öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse durch eine/n kostenlose/n Gebärdensprachdolmetscher/in ermöglicht. Allerdings wird dazu um Anmeldung bis sieben Tage vor der jeweiligen Sitzung an die Kreistagsgeschäftsstelle (Tel.: 02861 681-2426 oder kt-geschaeftsstelle@kreis-borken.de) gebeten, um diesen Service organisieren zu können.
Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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