Meldungsdatum: 24.06.2025

Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“

Zur geplanten Altschuldenregelung in NRW

Die Landesregierung hat das Gesetz weiterentwickelt, mit dem sie den finanzschwachen Kommunen helfen möchte. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ lobt die Fortschritte, mahnt aber zugleich weitere Nachbesserungen an.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich in Kürze über eine Altschulden-Regelung abstimmen. Zuvor wurden am Montag, 23. Juni, noch einmal Experten gehört, die auf zwei Schwachpunkte hingewiesen haben: Das Gesetz ist nicht mit einem Plan verbunden, wie Neuschulden vermieden werden. Das ist angesichts der dramatisch steigenden Sozialkosten ein Umstand, der nicht ignoriert werden kann. Außerdem drohen die Kommunen Probleme zu bekommen, den Stand ihrer Schulden nachzuweisen, weil alle zur gleichen Zeit einen Wirtschaftsprüfer benötigen. Diese beiden Punkte bergen das Risiko, die Wirkung des Gesetzes spürbar zu mindern – inhaltlich wie organisatorisch.

Darauf hat Sven Wiertz, Stadtdirektor und Stadtkämmerer von Remscheid, im Namen des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ hingewiesen. Es bedürfe „weiterhin und dringender denn je einer aufgabengerechten und auskömmlichen Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land“, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme für den zuständigen Landtagsausschuss.

Das Land plant, die finanzschwachen Kommunen von der Hälfte der Altschulden zu entlasten. Den bisherigen Entwurf hat das Kommunalministerium in einigen Punkten verbessert, etwa bei den Antragsfristen oder der Höhe der Liquiditätskredite, die NRW übernimmt. Das begrüßt „Für die Würde unserer Städte“ ausdrücklich.

Zugleich fordert das Aktionsbündnis, dass der Bund seine Ankündigung wahrmacht und sich zur Hälfte an den Regelungen der Länder beteiligt. So würde aus einer Altschulden-Hilfe eine Altschulden-Lösung. Nur durch gemeinsames Handeln von Bund und Ländern kann ein echter Befreiungsschlag für überschuldete Kommunen gelingen.

Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 02366 303-393, E-Mail: pressestelle@herten.de


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