Meldungsdatum: 24.06.2025

Jobcenter EN: Termine liefern Chancen auf neue Perspektiven

(pen) Termine wahrnehmen, Beratung und Unterstützung erhalten, Arbeit oder Ausbildung aufnehmen und Leistungsminderungen vermeiden – auf diesen unmittelbaren Zusammenhang weist jetzt das Jobcenter EN hin. Anlass ist ein vermehrt vorkommendes Ausfallenlassen von Terminen durch Bürgerinnen und Bürger.

 

„Natürlich können sich immer Umstände und Ereignisse ergeben, die es nötig machen, Termine abzusagen. Grundsätzlich gilt dabei: Sobald dies erkennbar ist, müssen Bürgergeldempfänger bitte ihren Ansprechpartner im Jobcenter EN informieren. Dies macht es auch möglich, die Beratungszeit jemand anderem anzubieten“, macht Dirk Farchmin, Leiter des Jobcenters EN, deutlich. Gleichzeitig verweist er auf die Statistik des letzten Jahres. 2024 sei rund ein Drittel der Eingeladenen aus unterschiedlichsten Gründen nicht zum Beratungsgespräch gekommen, von insgesamt rund. 55.000 Terminen sind gut 18.750 damit ungenutzt geblieben.

 

„Unentschuldigt versäumte Termine können zu Leistungskürzungen führen. Unsere Perspektive ist aber eine andere: Jedes Gespräch mit einem Integrationscoach oder einem Arbeitsvermittler sollte als Chance gesehen werden, gemeinsam Perspektiven zu erarbeiten. Jeder Ausfall macht es uns schwerer, gezielt zu helfen und unsere Möglichkeiten aufzuzeigen und anzubieten“, so Farchmin.

 

Denkbar und machbar ist vieles – grundsätzlich gestaltet das Jobcenter EN das Unterstützen auf den Weg in Arbeit oder Ausbildung sehr individuell. Verschiedene Spezialisierungen – beispielsweise mit Blick auf das Alter oder die Nationalität - machen es den Mitarbeitenden möglich, maßgeschneidert zu beraten und zu begleiten. Dabei können sie auf eine ganze Palette von Angeboten zurückgreifen.

 

Diese reicht von Hilfestellungen bei Bewerbungen, Qualifizierungen, Sprachförderung und Orientierung auf dem Arbeitsmarkt über das Analysieren von Stärken, Interessen und beruflichen Möglichkeiten und einer intensiven Betreuung bei herausfordernden Lebensumständen bis hin zum Zugang zu Kursen, Praktika und Förderprogrammen oder auch beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen.

„Die Grundlage dafür, dass Erfolge verzeichnet werden können, liefern regelmäßige Gespräche und ein möglichst vertrauensvoller Austausch“, so Farchmin. „Je enger die Zusammenarbeit, desto größer auch die Chance, über den Arbeitgeberservice des Jobcenters EN eine passende Stelle zu finden.“

 

Stichwort Leistungsminderungen:

Wer eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt, obwohl diese zumutbar ist- Pflichtverletzung - oder zu einem Termin im Jobcenter nicht erscheint – Meldeversäumnis -, muss mit einer Minderung des Bürgergeldes rechnen.

 

Bei Pflichtverletzungen gilt eine gestaffelte Minderung des Bürgergeldes von zunächst zehn Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung von 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe von 30 Prozent des Regelbedarfes für drei Monate. Wer ohne wichtigen Grund zu einem Termin im Jobcenter nicht erscheint, dem kann das Bürgergeld um zehn Prozent des Regelbedarfes für einen Monat gemindert werden.

 

Um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, sind Minderungen an den Kosten der Unterkunft und Heizung gesetzlich ausgeschlossen.

 

Pressekontakt: Kira Scheven