Meldungsdatum: 24.06.2025
Die Stadt Mönchengladbach hat in den vergangenen Wochen ihren intensiven Austausch mit Kioskbetreiber*innen zur rechtssicheren Gestaltung der Sonntagsöffnung fortgesetzt. Inzwischen wurden rund 150 Betriebe beraten – vor Ort in den Betrieben, im Ordnungsamt oder wie zuletzt bei einem Gespräch mit 10 Betreibern im Rathaus Abtei. Weitere Beratungsgespräche sind terminiert.
„Wir wollen ein gutes Miteinander mit den Gewerbetreibenden. Der direkte Austausch ist uns wichtig“, erklärt Ordnungsdezernentin Silke Wehmhörner. „Wir suchen das Gespräch, klären auf und geben Hinweise, wie Vorschriften rechtssicher umgesetzt werden können.“
Allerdings ist der rechtliche Rahmen für die Sonntagsöffnung eng gesteckt: Das Ladenöffnungsgesetz NRW und auch das Gaststättengesetz NRW machen Vorgaben für die Sonntagsöffnung und das Warensortiment, an die sich Gewerbetreibende und die Stadt als Ordnungsbehörde halten müssen.
Erfreulich ist: Die überwiegende Mehrheit der rund 250 gemeldeten Betriebe bewegen sich bei ihren Öffnungszeiten und dem Warenangebot innerhalb der rechtlichen Vorgaben. Eine Reihe von Kiosken hat den Betrieb nach der Beratung durch das Ordnungsamt angepasst oder plant dies in Absprache mit der Gewerbemeldestelle. Gleichzeitig stellt die Stadtverwaltung klar: Betriebe, die den Charakter eines Getränkemarktes oder eines Lebensmittelladens haben und behalten möchten, bewegen sich eindeutig außerhalb der Ausnahmeregelungen für die Sonntagsöffnung.
Bereits vor einigen Wochen hatte die Stadt ein Informationsschreiben an die Betreiber*innen verschickt. Darin wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert und individuelle Beratungsgespräche angeboten. Mitte Juni wurden darüber hinaus weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen Kiosken und erlaubnisfreien Gaststätten (Trinkhallen) bereitgestellt.
„Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften schützt nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch die Gewerbetreibenden, die sich an die Regeln halten. Sie verdienen einen fairen Markt ohne Wettbewerbsverzerrung“, betont Silke Wehmhörner. „Die Gewerbetreibenden können sich darauf verlassen, dass unser behördliches Handeln nachvollziehbar und transparent bleibt.“
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