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Fortschreibung des Mietspiegels ab 01.07.2025

Durchschnittliche Mieten in Flensburg steigen

Flensburg - 01.07.2025

Die Stadt Flensburg veröffentlicht zum 1. Juli 2025 die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels. Er gibt einen aktuellen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum in Flensburg und dient Mietenden und Vermietenden als verlässliche Orientierung.

Die durchschnittliche Nettokaltmiete ist im Vergleichszeitraum von 20 Monaten von 7,55 Euro/m² um 5,98 % gestiegen und liegt in Flensburg nun bei 8,00 Euro/m².  Dabei muss die Vergleichsmiete jeweils für das einzelne Objekt ermittelt werden.

Bei vertiefter Betrachtung wird der mietpreisdämpfende Einfluss des hohen Anteils genossenschaftlichen Wohnens in Flensburg deutlich. Hier liegt die Durchschnittsmiete mit 6,70 Euro/m² deutlich unter dem allgemeinen Mietniveau und bringt dadurch den satzungsgemäßen Zweck von Genossenschaften zur sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung zu einem materiellen Ausdruck.

Bei den Privatvermietern zeigt sich ein differenziertes Bild. So gibt es Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter, deren Mietshäuser teilweise von Generation zu Generation weitergegeben wurden und ebenfalls unterdurchschnittliche Mieten erhalten. Andererseits verdeutlichen die Ergebnisse, dass zu Zeiten niedriger Zinsen Eigentumswohnungen zu überhöhten Kaufpreisen erworben wurden und sich dies in vergleichsweise hohen Mieten niederschlägt. Ein Umwandlungsverbot für Miet- zu Eigentumswohnungen, das es in angespannten Wohnungsmärkten anderer Bundesländer gibt, gilt in Schleswig-Holsteinisch nicht. Insgesamt sind die von Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter verlangten Mieten um 7,3 % angestiegen.

Private Wohnungsunternehmen besitzen nur 16 % des Flensburger Mietwohnungsmarkts, schöpfen die rechtlichen Mieterhöhungsmöglichkeiten allerdings konsequent aus. Mit einem Anstieg um 15 % wurden exakt die Möglichkeiten der in Flensburg abgesenkten Kappungsgrenzenverordnung ausgereizt. Diese besagt, dass Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 % steigen dürfen. Der Anstieg der Neuvertragsmieten liegt sogar bei knapp über diesem Wert. Eine Mietpreisbremse gibt es in Schleswig-Holstein nicht, könnte allerdings Neuvertragsmieten auch nur auf maximal 110 % des Mietspiegelniveaus begrenzen.

Insgesamt zeigen sich, dass die erstmalige Erstellung eines Mietspiegels in Flensburg neue Handlungsmöglichkeiten für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen eröffnet hat. Für viele Privatvermieter entstand dadurch erstmalig eine formalisierte Grundlage für die Anpassung von Mieten in bestehenden Mietverhältnissen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Auch private Wohnungsunternehmen mit vergleichsweise geringen Beständen in Flensburg haben erstmalig auf einen Mietspiegel zurückgreifen können, während davor Gutachten oder Vergleichsmieten innerhalb der eigenen Bestände zur Begründung von Mieterhöhungen herangezogen wurden.

Im Ergebnis lag die durchschnittliche jährliche Mietsteigerung bei 3,5 % und somit über der Inflationsrate, die im Vergleichszeitraum bei 2,1 % p.a. lag. Durch den mietpreisdämpfenden Einfluss der Genossenschaftswohnungen konnte eine noch höhere Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete verhindert werden.

Die Fortschreibung des Mietspiegels für Flensburg wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsberatungsgesellschaft DOMUS Consult erstellt und basiert auf einer breit angelegten Datenerhebung: 3.500 Mietende wurden im Frühjahr 2025 befragt. Dies sichert eine gute Datenqualität und stärkt die Aussagekraft des Mietspiegels. Ein Arbeitskreis aus örtlichen Interessenvertretungen von Mieter- und Vermieterseite begleitete den gesamten Prozess, so dass die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel auch weiterhin erfüllt sind.

Der Mietspiegel selbst ist ein zentrales Instrument zur rechtssicheren Begründung von Mieterhöhungsverlangen, gibt Mietenden wie Vermietenden eine Orientierung für angemessene Miethöhen und dient der Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Seit der Mietspiegelreform 2022 ist er verpflichtend für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu erstellen.

Der Mietspiegel und zugehöriger Online-Rechner werden ab dem 1. Juli 2025 auf der Website der Stadt Flensburg freigeschaltet. Auf Anfrage wird die Broschüre auch in gedruckter Form kostenfrei versandt.

 

Pressekontakt: Stadt Flensburg, Christian Reimer


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