Print Kreis Borken | presse-service.de

Meldungsdatum: 26.06.2025

Bitte des Kreises Borken in Sachen Afrikanische Schweinepest an die hiesige Jägerschaft:

„Tot aufgefundene Wildschweine melden sowie Blutproben von erlegten Wildschweinen untersuchen lassen“

Angesichts der ersten bestätigten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen das landesweite ASP-Monitoring verstärkt. Das teilt der Kreis Borken mit. So müssen nunmehr landesweit Proben von allen erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen unabhängig vom Verwesungszustand untersucht werden. Daher sind tot aufgefundene Wildschweine dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken zu melden. Das betrifft auch stark verweste Kadaver. Zudem bitten die Kreisveterinäre zusammen mit dem Team der Unteren Jagdbehörde des Kreises die hiesige Jägerschaft, von allen erlegten Wildschweinen Blutproben zu entnehmen.

Die dafür zwingend notwendigen EDTA-Blutprobenröhrchen sind ausschließlich beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung erhältlich. Sie können nach Vorbestellung unter der Rufnummer 02861/681-3809 bzw. E-Mail an d.moelders@kreis-borken.de zusammen mit dem notwendigen Probenbegleitschein im Kreishaus Borken, Raum 3007 abgeholt werden. Auf Wunsch werden sie auch zugesandt. Die EDTA-Blutproben und die ausgefüllten Probenbegleitscheine sind in einer separaten Tüte zu verpacken und können der Trichinenprobe beigefügt werden. Der Probenbegleitschein steht unter www.kreis-borken.de/asp (siehe dort bei bei weiterführenden Links) als Download zur Verfügung. Ganz wichtig ist es, auf dem Schein auch die Georeferenzdaten des Fundortes einzutragen. Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land NRW.

Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Wappen des Kreises Borken

©  
Wappen des Kreises Borken