Nr. 249 Kreis Steinfurt, 27. Juni 2025

Studierende der HSPV Münster legen dem Dezernenten für Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Kreises Steinfurt Projektarbeit vor

Lösungswege bei psychiatrischen Notfällen

Kreis Steinfurt/Münster. Zehn Studierende, die aktuell das duale Studium „Bachelor of Laws“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Münster (HSPV) absolvieren und während der praktischen Ausbildung in ihren Anstellungsbehörden tätig sind, haben jetzt dem Dezernenten für Gesundheit und Bevölkerungsschutz beim Kreis Steinfurt, Dr. Karlheinz Fuchs, ihre Projektarbeit vorgelegt.

In dieser Arbeit hatten sich die zukünftigen Nachwuchskräfte im gehobenen Kommunalverwaltungsdienst mit der sofortigen Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen durch die örtliche Ordnungsbehörde in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus befasst. Dabei waren sie auf eine Reihe von Herausforderungen und Problemen gestoßen. Das Projektthema war der HSPV Münster vom Sachgebietsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Kreis Steinfurt, Martin Lücker, zur Bearbeitung vorgeschlagen und in der Umsetzung begleitet worden.

 Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW) regelt die Voraussetzungen, unter denen eine betroffene Person ohne vorherige gerichtliche Entscheidung durch die örtliche Ordnungsbehörde vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden darf. Eine sofortige Unterbringung kommt nur dann in Betracht, wenn von dieser Person eine erhebliche Selbst-oder Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer dieser Erkrankung gleichgestellten psychischen Störung ausgeht. Dabei verlangt das Gesetz, dass ein ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund vorliegt, der nicht älter als vom Vortage sein darf.

Derartige psychiatrische Notfälle ereignen sich insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen, wenn andere soziale Sicherungssysteme nicht zur Verfügung stehen. Zu diesen Zeiten ist es aber auch für die Ordnungsbehörden schwierig, einen Arzt zu finden, der das vom Gesetz verlangte ärztliche Zeugnis ausstellt. Die Studierenden sahen in dem zunehmenden Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen ein erhebliches Problem für die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Vorgabe. Dabei verwiesen sie auf Regelungen in anderen Bundesländer, in denen auf die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für den Transport in die Klinik im Rahmen der Gefahrenabwehr verzichtet wird.

Weitere Bundesländer erweitern den Personenkreis für die Erstellung des ärztlichen Zeugnisses auch um anderes approbiertes Personal wie beispielsweise Psychotherapeuten. Zudem erörterten die Studierenden die Möglichkeit des digitalen (telemedizinischen) Ärztekonsils, um schneller zu einer fundierten fachärztlichen Einschätzung kommen zu können.

Dr. Fuchs bedankte sich bei den Studierenden für die umfassende Bearbeitung des Projektthemas. Er ermunterte die angehenden Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes, „ihr Verwaltungshandeln stets dem Primat der Machbarkeit unterzuordnen“ und nach neuen kreativen Lösungswegen für die nicht kleiner werdenden Probleme des Landes zu suchen. Angesichts des Fachkräftemangels auch im medizinischen Bereich werde es immer schwieriger, bislang gewohnte Standards zu erhalten. Dies verlange nach intelligenten Lösungen.


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Projektarbeit vorgelegt

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Projektarbeit vorgelegt

Zehn Studierende der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Münster (HSPV) legten zusammen mit ihrem Fachdozenten der HSPV, Jochen Hempleman (vorne r.), dem Dezernenten für Gesundheit und Bevölkerungsschutz beim Kreis Steinfurt, Dr. Karlheinz Fuchs (vorne l.), ihre Projektarbeit vor.