Meldungsdatum: 27.06.2025
Vor Beginn des neuen Kindergartenjahres weist das Kreisgesundheitsamt Borken darauf hin, dass Kinder ab zwei Jahren nur dann in eine Betreuungseinrichtung aufgenommen werden dürfen, wenn der Nachweis von zwei Masernschutzimpfungen oder über eine überstandene Maserninfektion vorgelegt wird. Mädchen und Jungen unter einem Jahr können hingegen ohne Nachweis aufgenommen werden. Bei Kindern unter zwei Jahren gilt: Für sie muss mindestens eine Masernschutzimpfung oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Falls Eltern keinen der benötigten Nachweise vorlegen, müssen die Betreuungseinrichtungen das Gesundheitsamt informieren, das dann zu einem Beratungsgespräch einladen kann. Erforderlichenfalls wird es zudem prüfen, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden muss.
„Die Nachweispflicht ergibt sich aus dem seit 2020 geltenden Masernschutzgesetz“, erklärt Dr. Julia Folz-Antoniadis, Leiterin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Kreisgesundheitsamt, und betont: „Ziel ist es, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen.“ Masern seien mehr als einfach nur eine Kinderkrankheit. Es handele sich vielmehr um eine hochansteckende fieberhafte Viruserkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen könne, macht sie deutlich.
Die Nachweispflicht über eine Masernschutzimpfung oder über eine überstandene Maserninfektion gilt zudem für alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten oder betreut werden. Hierzu zählen neben Kitas und Kindertagespflege beispielsweise auch Schulen, andere Ausbildungseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende.
„Nach zwei Impfungen ist der Impfschutz vollständig und hält ein Leben lang“, wirbt Dr. Julia Folz-Antoniadis für die Impfung. Fachleute gehen davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Menschen eine Immunität gegen Masern – durch Impfung oder infolge einer durchgemachten Erkrankung – haben. In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Im Kreis Borken lag 2023 die Masern-Impfquote der 2-jährigen Kinder bei 87 Prozent. Das heißt, dass die angestrebte Quote von 95 Prozent nicht erreicht werden konnte. Dass viele Kinder bis zum Schuleintritt jedoch noch alle nötigen Schutzimpfungen gegen Masern erhalten haben, zeigen die Impfquoten der Schulanfänger: Hier liegt der Kreis Borken in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau von mindestens 95 Prozent, zuletzt (Schuleingangsjahrgang 2024/25) sogar bei erfreulichen 98 Prozent.
Zum Hintergrund:
Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Bei einer Erkrankung können schwere Komplikationen auftreten. Hierzu zählen Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Durchfälle, in selteneren Fällen auch Gehirnentzündungen. Als seltene Spätfolge einer Maserninfektion kann die subakute sklerosierende Panenzephalitis, eine tödlich verlaufene Entzündung des Gehirns, auftreten. Weitere Informationen zu Masern und Masernschutz gibt es im Internet zum Beispiel unter https://www.masernschutz.de
Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Kreis Borken" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.