Meldungsdatum: 30.06.2025
Münster (SMS) Um die – zunächst zurückgestellte – Erweiterung und Sanierung des Schulzentrums Kinderhaus für 28 Millionen Euro noch im Juli auf den Weg zu bringen, schlägt die Verwaltung vor, bei städtischen Bauprojekten ab sofort einen einheitlichen Risikopuffer in Höhe von fünf statt bislang meist zehn Prozent der Investitionssumme einzuplanen. Das geht aus einem Vorschlag hervor, den die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung am 2. Juli vorlegt.
In einem Maßnahmenpaket zur Finanzierung des Umbaus in Kinderhaus greift die Stadtverwaltung zudem einen politischen Antrag auf, Mittel aus dem Musik-Campus-Projekt sowie Zuwendungen nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz heranzuziehen.
Ambitioniertes Schulbauprogramm
Mit dem Vorschlag unterstreicht die Stadtverwaltung die hohe Bedeutung, die sie dem Ausbau und der Sanierung von Schulen beimisst. So hat die Stadt Münster allein in den Jahren von 2017 bis 2024 rund 350 Millionen Euro in Schulen investiert. In der Ratssitzung am 2. Juli wird – inklusive des Schulzentrums Kinderhaus – über weitere Investitionen an sechs Schulstandorten in Höhe von fast 150 Millionen Euro entschieden. Die Stadt wird dabei dem hohen Bedarf gerecht, der angesichts steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen, der Rückkehr zu G9 sowie notwendiger Erneuerungen besteht.
Um dieses ambitionierte Schulbauprogramm trotz der angespannten Haushaltslage, in der Münster sich wie viele andere Kommunen befindet, zu ermöglichen, müssen neue finanzielle Spielräume geschaffen werden. So wird die Stadtverwaltung in den kommenden Jahren Münsters Anteil aus dem sogenannten 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, auch für die Finanzierung des Schwerpunktes Schulbau verwenden. Durch die Reduzierung des Risikopuffers für unvorhergesehene Kosten sollen mehr bislang gebundene Mittel verfügbar werden.
Strengere Regeln bei unvorhergesehenen Kosten
Die Risikozuschläge für städtische Bauprojekte sind bislang genutzt worden, um unvorhergesehenen Veränderungen im Projektverlauf Rechnung zu tragen, aber auch späten Planungsanpassungen zu begegnen. Für Zusatzkosten – etwa durch nachträgliche Planungsänderungen – sollen ab sofort strengere Regeln gelten. Um auf den Risikopuffer zurückgreifen zu können, soll künftig generell eine vorherige Prüfung durch das Bauinvestitionscontrolling stattfinden.
Ein weiterer Vorschlag der Verwaltung, um mehr finanzielle Spielräume zu schaffen, ist eine realitätsnähere Berechnung der Baupreissteigerungen. Diese sollen ab sofort nur noch bis zur Mitte der jeweiligen Bauzeit angesetzt werden, da zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß die Preise mit den Baufirmen vertraglich fixiert werden. Bisher sind Preissteigerungen bis zum Ende der Bauzeit angenommen worden.
Stärkere Priorisierung notwendig
In Anbetracht der finanziellen Herausforderungen, vor denen Münster steht, wird über die Sofortmaßnahmen hinaus das Setzen von Prioritäten auch in Zukunft von großer Bedeutung sein. In Vorbereitung auf die Aufstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2026 und 2027 wird die Verwaltung die absehbaren städtischen Investitionen erfassen und Vorschläge zur Priorisierung machen, die nach der Kommunalwahl mit dem neuen Rat beraten werden sollen. Dabei will die Verwaltung auch ihre Baustandards auf den Prüfstand stellen – für künftige und laufende Projekte.
Für den Bereich des Schulbaus wird die Verwaltung auf der Datengrundlage der bis zum Jahr 2034 blickenden Schulentwicklungsplanung ein stadtweites Schulbauprogramm für die kommenden Jahre aufstellen, das den Gesamtblick auf den Schulbau über einen längeren Planungszeitraum ermöglicht und dann im Kontext aller städtischen Baumaßnahmen gewichtet werden muss.
Foto: Das Schulzentrum in Kinderhaus soll für 28 Millionen Euro erweitert und saniert werden. Über das Vorhaben entscheidet der Rat am 2. Juli. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
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