Meldungsdatum: 02.07.2025
Wir reduzieren versiegelte Flächen für Stellplätze so weit wie möglich und unterstützen Handel, Gewerbe und Kultur in zentralen Bereichen, indem wir die Stellplatzanforderungen minimieren. Durch die neue Satzung wird bezahlbarer Wohnraum gefördert und gleichzeitig wird es an die Situation vor Ort angepasste Regelungen geben, Stellplätze zu schaffen“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky zur neuen Satzung, die nach den Sommerferien in die Gremien eingebracht wird.
„Wir orientieren uns dabei klar an den Zielen unseres Mobilitätsleitbilds, das ein harmonisches Zusammenspiel aller Mobilitätsformen vorsieht“, sagt Stadträtin Isabelle Hemsley, „dabei profitieren wir auch vom starken Zuspruch unseres öffentlichen Nahverkehrs. Unsere Hanauer Straßenbahn GmbH, HSB, hatte erstmals mehr als 15 Millionen Fahrgäste im vergangenen Jahr. In den Stadtgebieten, in denen eine gute Bus- und Bahn-Anbindung vorhanden ist, müssen die Bauherren zukünftig weniger Stellplätze vorsehen. Ergänzend wird es ein Wohnungsgrößen-Stufenmodell geben, das die bisherigen Pauschalvorgaben für Bauvorhaben ersetzt.“
Die neue Stellplatzsatzung wird sich zukünftig stärker an den tatsächlichen, städtebaulichen Gegebenheiten orientieren. „Die pauschale Vorgabe von 1,5 Stellplätzen pro Wohnung wird durch ein gestuftes Modell ersetzt, das zwischen kleinen, mittleren und großen Wohnungen unterscheidet“, sagt Stadträtin Hemsley. Als klein gelten Wohnungen bis 45 Quadratmeter (Stellplatzschlüssel 1,0), mittlere Wohnungen sind 45 bis 90 Quadratmeter groß (Stellplatzschlüssel 1,5), alles über 90 Quadratmeter fällt in die dritte Kategorie (Stellplatzschlüssel 1,75).
Das Zonenkonzept sieht vor, dass in der Innenstadt künftig reduzierte Stellplatzanforderungen gelten, um den öffentlichen Raum von parkenden Fahrzeugen zu entlasten. Für kleine Wohnungen gilt hier ein Stellplatzschlüssel von 0,75, für mittlere Wohnungen von 1,0 und für große Wohnungen von 1,5. Laut diesem Modell müssten zum Beispiel für einen geplanten Neubau mit 90 Wohneinheiten bei einer gleichverteilten Mischung von kleinen, mittleren und großen Wohnungsgrößen nur noch 98 Pkw-Stellplätze nachgewiesen werden. Im sonstigen Stadtgebiet würden 128 Stellplätze verlangt. Nach der aktuell gültigen Satzung wären in beiden Fällen 135 Stellplätze notwendig.
Vorgesehen ist weiterhin, auf die zusätzliche Stellplatzschaffung komplett zu verzichten, wenn nachträglich ein Dachgeschoss ausgebaut oder ein Wohnhaus um maximal ein Geschoss aufgestockt wird.
„Das neue Stufenmodell hat mehrere Vorteile. Es ermöglicht eine flexiblere Gestaltung von Bauprojekten, reduziert die Flächenversiegelung, senkt zugleich die Baukosten und dient der schnelleren Wohnraumschaffung“, sagt Oberbürgermeister Kaminsky. „Unser Ziel ist es, die Stellplatzzahl im Bereich Wohnen maßvoll zu reduzieren. Im Vergleich zu anderen Kommunen bewegen wir uns dabei im Mittelfeld – weder besonders streng noch besonders großzügig“, ergänzt Hemsley.
Für urbane Nutzungen wie Gastronomie, Kultur und Gesundheitsangebote in gewachsenen Ortskernen sieht die neue Satzung einen bedeutenden Schnitt vor: In der Innenstadt entfällt der Stellplatznachweis für ausgewählte Nutzungen vollständig, da ausreichend Kurzzeitparkplätze in Parkhäusern zur Verfügung stehen und eine gute Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr vorhanden ist. In den Ortskernen der Stadtteile ist ebenfalls nur ein reduzierter Nachweis der üblichen Stellplatzanzahl erforderlich. In welchen Bereichen der Stadt diese Regelungen gelten, ist in Karten ersichtlich, die Teil der Satzung sind.
„Hanau verfügt über eine attraktive Innenstadt mit großem Potenzial und angenehmer Aufenthaltsqualität – genau das werden wir weiter stärken. Städtebaulich gewünschte Nutzungen und die Beseitigung von Leerstand sollen nicht länger durch aufwendige Stellplatzforderungen ausgebremst werden. Die Zonenzuordnung gibt uns dafür ein Instrument in die Hand, mit dem wir gezielt und flexibel reagieren können“, sagt Oberbürgermeister Kaminsky.
Auch die Zahl der herzustellenden Fahrradabstellplätze wird sich zukünftig an der Wohnungsgröße orientieren. 15 Prozent davon sollen so ausgebaut werden, dass auch Lastenfahrräder und Kinderanhänger ausreichend Platz finden. „Unser Ziel ist es, durch gute Infrastruktur positive Anreize für den Umstieg aufs Fahrrad zu schaffen. Wir leben und fördern das Miteinander der Mobilitätsangebote“, unterstreicht Hemsley.
Ein weiterer Passus der neuen Satzung zielt darauf ab, die Versiegelung von Flächen maßvoll zu steuern und grüne Freiräume zu erhalten. So werden über den Bedarf hinausgehende Stellplätze nur noch genehmigt, wenn in einem Antrag ein konkreter Mehrbedarf nachgewiesen wurde. Darüber hinaus gelten neue Vorgaben für Belag und Bepflanzung von Stellplatzflächen. Sollten beispielweise aufgrund von Platzmangel notwendige Stellplätze nicht gebaut werden können, werden in Zukunft pauschale Ablösungsbeträge fällig, um für Transparenz zu sorgen. Die aktuelle Satzung sah hierzu keine einheitliche Regelung vor.
Erstmals geregelt wird auch der verpflichtende Stellplatznachweis bei gewerblichen Nutzungen. Zudem wurden die Geldbußen für Verstöße an heutige Rahmenbedingungen angepasst, um wieder eine angemessene Lenkungswirkung zu erzielen.
Der aktuelle Entwurf wird nach den Sommerferien in die politischen Gremien der Stadt Hanau eingebracht.
Mobilität gemeinsam neu zu denken, heißt auch, ein gesamtstädtisches Carsharing-Konzept in Hanau zu etablieren. Laut Experten gelten rund 20 Prozent aller Haushalte als potenzielle Nutzer. Carsharing erleichtert nicht nur den Verzicht auf einen Zweitwagen, sondern wird besonders in der jüngeren Generation geschätzt, für die mittlerweile der Besitz eines eigenen Autos eine untergeordnete Rolle spielt. In Hanau wird ein professionell bewirtschaftetes, stationsgebundenes System angestrebt, das beispielsweise in größere Wohnanlagen integriert werden könnte. Eine entsprechende Ausschreibung ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Sollte ein solches System in Hanau entstehen, könnte daraufhin die neue Stellplatzsatzung um weitere Reduktionsmöglichkeiten ergänzt werden.
Mit dem Beschluss einer neuen Stellplatzsatzung schlägt die Stadt Hanau einen anderen Weg ein, als auf Landesebene aktuell diskutiert wird. Zurzeit wird dort über das „Baupaket I“ beraten. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Bauordnung sieht unter anderem vor, dass bei neuen Wohnhäusern mit bis zu 14 Wohnungen auf Stellplätze komplett zu verzichten ist. Bei Bauvorhaben ab 15 Wohnungen würden 0,5 Stellplätze je Wohnung verlangt. Es ist vorgesehen, diese Regel bis Ende 2030 auf die kreisfreien Städte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu beschränken und betrifft Hanau (ab 1.1.2026 kreisfrei) daher nach derzeitigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens nicht. „Hanau geht bei der neuen Stellplatzsatzung mit Weitblick und Augenmaß voran“, so Stadträtin Isabelle Hemsley abschließend.
Pressekontakt: Dominik Kuhn, Telefon 06181 / 3000 6069
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